Wissenswertes zum Antragsverfahren
Wie wird der Antrag gestellt?
Alle Förderanträge müssen noch vor Baubeginn oder Kaufabschluss beantragt werden. Es empfiehlt sich also bereits in einer frühen Planungsphase einen Gesprächstermin bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle zu vereinbaren.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird in für Ihren Kunden zuständigen Bewilligungsstelle beantragt. Dies ist in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Ihre Kunden auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Berechnung des Jahresbruttogehalts und somit der Einkommensgrenze muss jede zum Haushalt zählende Person alle aktuellen steuerpflichtigen wie steuerfreien Einkünfte anhand entsprechender Belege offenlegen:
- letzte Einkommensteuererklärung
- Verdienstbescheinigung mit Hinweis auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Rentenbescheinigung.
Zur Risikominimierung prüfen die örtlich zuständige Bewilligungsstelle darüberhinaus die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jedes Antragstellers anhand folgender Unterlagen:
- Kopien der Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate
- bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse
- Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke.
Im Einzelfall können weitere Bonitätsunterlagen erforderlich sein.
Des Weiteren muss der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle eine Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung vorgelegt werden.
Zur Risikominimierung des Antragssteller und damit er sich mit dem Immobilienerwerb nicht übernimmt, müssen dem Antragssteller monatlich mindestens 1.000 Euro zum Leben übrig bleiben. Für jede weitere im Haushalt lebende Person wird mit zusätzlich 250 Euro im Monat gerechnet, ab dem dritten Kind mit zusätzlich 200 Euro.