Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)
Der Freistaat Bayern hat mit dem „Wohnungspakt Bayern“ ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Schaffung von mehr preisgünstigem Wohnraum aufgelegt. Die Förderung soll die Wohnraumversorgung in Bayern verbessern und stellt damit auch einen wichtigen Teil des bayerischen Sonderprogramms zur Bewältigung der Flüchtlingskrise dar.
Mit dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), der zweiten Säule des Wohnungspakts Bayern, unterstützt der Freistaat Bayern zusammen mit der BayernLabo bayerische Gemeinden dabei, selbst preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Was wird gefördert?
Mit dem soll der Neubau und der Ersterwerb von jährlich mindestens 1.500 Wohnungen gefördert werden, um vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere einkommensschwache Personen zu schaffen. Dabei sollen Wohngebäude gefördert werden, die langfristig nutzbar sind und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen.
Gefördert werden der Neu-, Um- und Anbau sowie die Modernisierung und der Ersterwerb von Mietwohnungen. Förderfähig sind auch der Grunderwerb und das Freimachen von Grundstücken, soweit sie im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen stehen.
Das Programm läuft bis 2025. Bereits begonnene Maßnahmen können jedoch nicht mehr gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung ist eine Projektförderung und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- einem Zuschuss des Freistaats in Höhe von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
- einem durch den Freistaat Bayern zinsverbilligten Kredit der BayernLabo in Höhe von 45 bis 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
- einem 10-prozentigen Eigenanteil der Gemeinde.
Für vorbereitende planerische Maßnahmen wird ergänzend ein Zuschuss in Höhe von 60 % der dafür anfallenden Kosten gewährt.
Bei Gebäudeänderungen und Erweiterungen um bis zu 100 % der bestehenden oberirdischen Bruttogrundfläche sowie Modernisierungen kann der Zuschuss auf bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erhöht werden; das Kapitalmarktdarlehen verringert sich in diesem Fall entsprechend.
Der zinsgünstige Kredit wird von der BayernLabo mit einer Zinsbindung von 10, 20 oder 30 Jahren bei Volltilgung innerhalb der gewählten Zinsbindung mit einem Tilgungsfreijahr ausgereicht. Alternativ hierzu bestehen zwei weitere liquiditätsschonendere Varianten mit 10- oder 20-jähriger Zinsbindung bei 30-jähriger Laufzeit.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen_von_kommunen/index.php
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- bayerische Gemeinden (Stadte, Märkte, Gemeinden),
- bayerische wohnwirtschaftliche Zweckverbände mit ausschließlich gemeindlichen Mitgliedern.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) vom 22.12.2015, AllMBl 01/2016 vom 29.01.2016. | |
Kreditprogramm | Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) |
Kreditlaufzeit | 10 Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre |
Auszahlung | 100 % |
Tilgung* | In vierteljährlichen Raten zum 30.03., 30.06., 30.09., 30.12. |
Tilgungsfreie Jahre | 1 tilgungsfreies Anlaufjahr |
Zinssatz | Die BayernLabo legt den Programmzinssatz mit Blick auf die Entwicklung am Kapitalmarkt kontinuierlich neu fest. Der konkrete Kreditzins ist der am Tag des Abrufs der Bewilligungsstelle bei der BayernLabo aktuelle Programmzinssatz für die jeweils abgerufene Tranche. |
Zinsverbilligung | Der Kommunalkredit der BayernLabo wird mit Unterstützung des Freistaats Bayern verbilligt. |
Zinsbindungsperiode | 10, 20 oder 30 Jahre |
Zinszahlung | Vierteljährlich nachträglich zum 30.03., 30.06., 30.09., 30.12. |
* Ratentilgung in % des ursprünglichen Kreditbetrags ohne Zuwachs von ersparten Zinsen |
Aktuelle Zinssätze
Der Kommunalkredit der BayernLabo wird mit Unterstützung des Freistaats Bayern verbilligt und
- mit einer 10-jährigen Laufzeit und 10-jähriger Zinsverbilligung oder
- mit einer 20-jährigen Laufzeit und 20-jähriger Zinsverbilligung oder
- mit einer 30-jährigen Laufzeit und 20- oder 30-jähriger Zinsverbilligung
ausgereicht.
Die BayernLabo legt den Zinssatz an dem Tag fest, an dem ihr der Auszahlungsabruf der Bewilligungsstelle zugeht.
Der aktuelle Zinssatz für den Kredit – nominal und effektiv – kann bei der Bewilligungsstelle und bei der BayernLabo erfragt werden.
Die aktuellen Zinskonditionen der BayernLabo (freibleibend)
Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie hier
Aktuelle Marktinformation
aktuelle Marktinformationen (unverbindliche) finden sie hier: Die Woche
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Mit der Bewilligung der Programmmittel sind die Bezirksregierungen betraut. Die Antragstellung und der Mittelabruf durch die Kommunen erfolgen direkt bei der Regierung. Eine detaillierte Beratung zur Handhabung der Programmrichtlinien kann daher letztlich nur bei der zuständigen Bezirksregierung erfolgen.
Der Förderantrag ist unter Verwendung des Antragsformblatts KommWFP Imit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten und Finanzierungsplan) bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Informationen zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Kreditteils, insbesondere die Konditionen und banktechnischen Voraussetzungen sowie mögliche ergänzende Kommunalkredite und kommunale Förderkredite der BayernLabo, geben Ihnen gerne unsere Finanzierungsexperten.
BayernLabo
Brienner Str. 22
80333 München
per Fax an: +49 89 2171-600418
per Telefon: +49 89 2171-08
per Mail an: kommunen@bayernlabo.de