Die Geschichte der BayernLabo
Als Gründung der heutigen BayernLabo gilt die Unterzeichnung des Gesetzes, die Landeskultur-Rentenanstalt betreffend, durch König Ludwig II. am 21. April 1884.
Die Aufgaben der Bayerischen Landeskulturrentenanstalt bestanden in der Beschaffung von "Kapitalien" zur Ausführung von "Kulturunternehmungen" wie Wasserbaumaßnahmen, Urbarmachung von öden Flächen und ähnliche landwirtschaftliche Maßnahmen. 1908 kam erstmals der "soziale Wohnungsbau" hinzu.
Nach dem zweiten Weltkrieg und der Währungsreform wurde mit dem Gesetz über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt vom 19.04.1949 die Bayerische Landeskulturrentenanstalt in Bayerische Landesbodenkreditanstalt umbenannt und mit dem Aufgabenschwerpunkt der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Bayern betraut.
1972 fusionierte die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit der Bayerischen Gemeindebank Girozentrale zur Bayerischen Landesbank Girozentrale. Die BayernLabo ist seither eine rechtlich unselbstständige Anstalt der BayernLB, nimmt aber weiterhin ihren Aufgabenschwerpunkt der sozialen Wohnraum- und (mittlerweile auch) Städtebauförderung wahr.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat die BayernLabo mit Vertrag vom 06./ 12.06.1991 die Ausreichung und Verwaltung der Mittel für die Förderung des Wohnungs- und Städtebaus des Freistaates Thüringen übernommen. Diese Aufgaben sind schrittweise auf die Thüringer Aufbaubank übergegangen. Der BayernLabo verbleibt die Verwaltung der von ihr ausgereichten Mittel.
Seit 2008 ist die BayernLabo als Kommunalbank des Freistaats Bayern, Finanzierungspartner der Bayerischen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, deren Eigenbetriebe sowie Schulverbände. Neben dem klassischen Kommunalkredit bietet sie seit 2009 spezielle Förderprogramme für Investitionen in die kommunale Infrastruktur an.