Wie Sie uns aus dem Grundbuch löschen
Herzlichen Glückwunsch: Ihr Darlehen bei der BayernLabo ist vollständig abbezahlt? Dann wird unser Grundpfandrecht nicht mehr benötigt. Deshalb sollten Sie unseren Eintrag im Grundbuch bald löschen lassen.
Löschungsantrag von Grundpfandrechten der BayernLabo stellen:
Nach Rückzahlung sämtlicher durch das Grundpfandrecht gesicherter Darlehen erhalten Sie automatisch und gebührenfrei von uns eine Löschungsbewilligung für unser Grundpfandrecht. Wir empfehlen Ihnen, unser(e) Grundpfandrecht(e) möglichst bald im Grundbuch löschen zu lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Eigentümer/Erbbauberechtigten den vorbereiteten Antrag vor einem Notar ihrer Wahl unterzeichnen und die Löschungsbewilligung anschließend dem Grundbuchamt zum Vollzug einreichen.
Löschungsbewilligung verloren?
Sollte diese Löschungsbewilligung verloren gegangen sein, sind wir gerne bereit, Ihnen auf schriftliche Anforderung an unsere Briefadresse: BayernLabo, Brienner Str. 16, 80333 München eine Zweitschrift der Löschungsbewilligung zu erteilen. Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand fällt eine Gebühr an.
In Ihrer schriftlichen Anforderung benötigen wir folgende Angaben:
- Antragsnummer, Vertragsnummer oder Darlehenskontonummer
- Gegebenenfalls einen aktuellen Grundbuchauszug, aus dem die Eintragung unseres Grundpfandrechtes ersichtlich ist
Sollte Ihnen unsere Darlehenskontonummer nicht vorliegen, können Sie sich an das zuständige Grundbuchamt wenden, damit die Darlehenskontonummer eventuell in der Grundakte festgestellt werden kann.