Bayerisches Baukindergeld Plus: Staatlicher Zuschuss für Familien mit Kind(ern) und Alleinerziehende
Der Freistaat Bayern erleichterte für Familien mit Kind(ern) und Alleinerziehende den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie. Dafür verstärkt der Freistaat Bayern den vorgesehenen Betrag des Bundes deutlich. Mit dem Baukindergeld des Bundes bekommen Familien und Alleinerziehende pro Kind und Jahr 1.200 Euro über 10 Jahre. Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Alle, die das Bayerische Baukindergeld Plus in einer laufenden Förderung von der BayernLabo bekommen, finden hier Informationen und Unterlagen.
Objektübertragung
Wird innerhalb der 10- jährigen Bindungsfrist anstelle des geförderten Objekts anderer Wohnraum zur Selbstnutzung geschaffen oder erworben, ist dies der BayernLabo sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Bayerische Baukindergeld Plus kann nach erfolgter Zustimmung der KfW übertragen werden, hierüber entscheidet die BayernLabo gesondert.
Objektaufgabe
Wird die Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren nach dem Bezug aufgegeben, ist dies der BayernLabo sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Anspruch auf die Zahlung von Zuschussraten endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Selbstnutzung des Wohneigentums beendet wurde.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Förderung sind die jeweils aktuellen Richtlinien für die Gewährung des Baukindergelds Plus zum Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende in Bayern. Baukindergeld-Plus-Richtlinien – BayBauKGPR.