Vorzeitiger Objektverkauf im laufenden Darlehen
Auch wenn Sie durch den Kreditvertrag an Ihr Kreditinstitut gebunden sind, gibt es natürlich Möglichkeiten, auf veränderte Lebensumstände zu reagieren. Denn man kann nicht alles vorausplanen. Vielleicht müssen Sie job- oder familienbedingt umziehen. Scheidung, Krankheit oder sonstige private Veränderungen fordern ihren Tribut. Oder Sie orientieren sich einfach um. Vieles kann sich im Laufe der Zeit verändern und im Ergebnis soll das Eigenheim verkauft werden. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gilt, wenn Sie Ihr Darlehen bei der BayernLabo durch einen Objektverkauf im laufenden Kredit beenden wollen.
Unsere Vorgehensweise bei einem Verkauf im laufenden Kredit:
- In der Regel erhält die BayernLabo von Ihrem Notar eine Information zum Verkauf des geförderten Objektes und die Bitte um Lastenfreistellung. Lastenfreistellung bedeutet, dass unsere Grundschulden gelöscht werden.
- Die Löschungsbewilligung übersenden wir dem Notariat zu treuen Händen mit der Auflage, dass die bei uns geführten Darlehen und gegebenenfalls erhaltene Zuschüsse aus dem Kaufpreis zurückgezahlt werden.
- Bei Darlehen mit einer Konditionsfestschreibung ermöglicht die BayernLabo Ihnen den Verkauf gegen Zahlung einer von der jeweiligen Kapitalmarktlage abhängigen Vorfälligkeitsentschädigung. Hierzu wird mit Ihnen eine gesonderte Vertragsänderung vereinbart.