Schuldneränderung und Mithaftentlassung von scheidenden Partnern
Wenn das Leben anders verläuft als geplant ist es grundsätzlich möglich, auch Ihr Darlehen bei der BayernLabo an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Eigenheim finanzieren und einer von Ihnen aufgrund von Trennung aus der Finanzierung aussteigen möchte, gibt es die Schuldhaftentlassung. Das heißt das Darlehen läuft dann nur noch auf einen Schuldner. Der Schuldner wird also geändert und der scheidende Partner aus der Mithaftung entlassen. Wenn Sie diesen Weg gehen möchten oder müssen, gilt es einiges zu beachten.
Voraussetzungen für eine Schuldneränderung/Mithaftentlassung in einem BayernLabo Darlehen:
Grundsätzlich ist eine Haftentlassung eines Ehepartners im Zuge einer Scheidung möglich. Voraussetzung dafür ist:
- Die Person, die weiter haften soll, kann die Belastung aus der Objektfinanzierung allein tragen und erwirbt den Miteigentumsanteil der zu entlassenden Person am geförderten Objekt.
- Die zu entlassende Person darf nach Haftentlassung nicht mehr (Mit-)Eigentümer sein.
- Für die Bearbeitung wird eine Gebühr erhoben.
- Ein Darlehen für die Auszahlung des zu entlassenen Ehepartners darf nicht im Rang vor uns abgesichert werden.
Zur Prüfung einer Haftentlassung benötigen wir:
- eine Selbstauskunft mit Einkommensunterlagen
- Nachweise über die aktuellen Restschulden der weiteren an der Finanzierung beteiligten Darlehen
- eine Kopie/einen Entwurf des notariellen Vertrages (sofern vorhanden)
- gegebenenfalls weitere Unterlagen