Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Staatliche Förderung zur Finanzierung von Mietwohnungen in Bayern
Ziel ist es, den Bedarf an zeitgemäßen und bezahlbaren Mietraum vor allem in Ballungsgebieten so gut es geht zu decken.
Die Förderung basiert auf dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) und den Wohnraumförderungsbestimmungen – WFB 2023 – (Bekanntmachung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13. April 2023, Az. 31-4731.1-2-12) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wer wird gefördert?
Die Mietwohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist einkommensorientiert. Außerdem richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.
Fördervoraussetzungen
Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Die Fördermittel müssen vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München oder Städte Nürnberg und Augsburg) beantragt werden, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet. Hier können Sie auch die, für die Antragstellung erforderlichen, Formulare und weitere Auskünfte erhalten.
Informationsstand: 03.05.2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (wohnen.bayern.de)
Förderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes
Mit der Einkommensorientierten Förderung (EOF) und der Aufwendungsorientierten Förderung (AOF) haben Sie die Möglichkeit zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse für den Neubau, den Ersterwerb, den Umbau sowie für die Sanierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern in Bayern zu erhalten.