Inklusionskredit Kommunal Bayern
Mit dem „Inklusionskredit Kommunal Bayern“ wurden vor dem Hintergrund der UN- Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung investive Maßnahmen zur Reduzierung und Beseitigung von Barrieren sowie zum alters- und behindertengerechten Umbau der kommunalen Infrastruktur mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Der Inklusionskredit Kommunal Bayern baute auf dem KfW-Programm 233 auf. Die KfW hat das Programm 233 „Barrierearme Stadt“ zum 15.12.2022 eingestellt, somit musste auch der „Inklusionskredit Kommunal Bayern“ eingestellt werden.
Alternativ lassen sich viele Projekte zum Barriereabbau in unserem anderen kommunalen Förderprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ finanzieren.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zum Barriereabbau und zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite "Bayern Barrierefrei" der bayerischen Staatsregierung: www.barrierefrei.bayern.de