Möglichkeiten der Umfinanzierung von Krediten
Es gibt einige Gründe, warum man während eines laufenden Immobilienkredits vielleicht umfinanzieren möchte – oder wie es landläufig heißt: umschuldet. Eine Zinsbindung läuft aus. Ein neuer Kredit kann unter Umständen günstiger sein als ein alter. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten, bevor Sie die Entscheidung treffen, einen laufenden Immobilienkredit durch einen neuen abzulösen. Unter Umständen wird bei Ablösung eine Entschädigung fällig. Bei der Umfinanzierung gibt es zwei Wege: Die Umfinanzierung im Vorrang, wenn Sie einen Kredit umfinanzieren möchten, der bei einem anderen Kreditinstitut vorranging für die Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen wurde. Oder die Umfinanzierung eines BayernLabo Darlehens durch ein anderes Institut. Sie lösen hierbei also den laufenden Kredit bei uns ab, um ihn neu bei einer anderen Bank aufzunehmen. In beiden Fällen gibt es einiges zu beachten.
Umfinanzierung
Vorrangige Umfinanzierung eines Darlehens zu einem anderen Kreditinstitut
Die BayernLabo ist im Regelfall im Rang nach den weiteren für die Finanzierung des geförderten Objektes aufgenommenen Darlehen anderer Kreditinstitute im Grundbuch gesichert. Wenn sich an diesen „vorrangigen“ Darlehen etwas ändert, muss die BayernLabo zustimmen. Hier die beiden häufigsten Finanzierungsänderungen:
Umschuldung der vorrangigen Darlehen bei der bisherigen Bank oder durch ein neues Kreditinstitut
Die BayernLabo stimmt der Umschuldung des vorrangigen Darlehens nur zu, wenn das neue Darlehen nicht höher als die Restschuld des abzulösenden Darlehens (ursprüngliches Darlehen) ist. Das abzulösende Darlehen muss aber während der Laufzeit mindestens planmäßig getilgt worden sein.
Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens
Zusätzliche Darlehen von nicht objektbezogenen Maßnahmen können wir im Rang vor unserem Grundpfandrecht grundsätzlich nicht akzeptieren. Falls Sie neue Kreditmittel zur Finanzierung von Maßnahmen am geförderten Objekt aufnehmen, brauchen wir eine genaue Aufstellung über deren Kosten und entsprechende Kostenvoranschläge. Zur Absicherung von Darlehen für Photovoltaikanlagen sind wir bereit, diese Anlagen aus der Zubehörhaftung zu entlassen.
Wenn Sie eine Umschuldung planen, senden Sie uns bitte das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob diese bereit ist, die Darlehen im Rang nach uns abzusichern. Wir bieten hierfür der finanzierenden Bank die Möglichkeit zur Abgabe der Vereinbarung einer vom Grundbuchrang abweichenden Befriedigungsfolge an. Dies ist unbürokratisch und spart Kosten.
Umfinanzierung eines BayernLabo Darlehens durch ein anderes Kreditinstitut
Sie schulden unser Darlehen durch ein anderes Institut um. Was müssen Sie beachten? Wenn Sie noch ein weiteres Darlehen bei der BayernLabo haben, kann das Darlehen des anderen Institutes, das eines unserer Darlehen ablöst, nur im Rang nach unserem weiteren Darlehen abgesichert werden. In der Praxis haben wir meistens drei Varianten:
Alle bei uns bestehenden Darlehen sollen abgelöst werden
Wir treten unsere komplette Grundschuld an das finanzierende Institut ab. Hierzu brauchen wir von Ihnen einen Abtretungsauftrag.
Es bleiben nach Ablösung noch Darlehen bei der BayernLabo bestehen
Als Sicherheit soll ein Teil unserer Grundschuld abgetreten werden. Wir können nur einen letztrangigen Teil unserer Grundschuld abtreten. Hierzu brauchen wir von Ihnen einen Abtretungsauftrag.
Das finanzierende Institut will eine bereits bestehende vorrangige Grundschuld dafür verwenden und es bleibt noch ein Darlehen bei der BayernLabo bestehen
Dies ist nur möglich, wenn das Institut für den entsprechenden Grundschuldteil einen grundbuchmäßigen Rangrücktritt hinter unsere Grundschuld vornimmt.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob diese bereit ist, uns gegenüber eine Vereinbarung über eine vom Grundbuchrang abweichende Befriedigungsfolge abzugeben. Dies ist unbürokratisch und spart Kosten. Entsprechende Vordrucke schicken wir dem Institut auf dessen Anfrage gerne zu.