Fördermittel aus dem WEG-Modernisierungsprogramm
Förderung
Begünstigt sind alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie barrierereduzierende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. Zudem werden bauliche Maßnahmen, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – in der jeweils geltenden Fassung begünstigt.
Zuwendungsempfänger
Darlehensempfänger ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den bestellten Hausverwalter.
Auszahlung
Der Auszahlungskurs beträgt 100 %. Das Darlehen beträgt bis zu 85 % den der Förderzusage zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten.
Darlehenslaufzeit/Tilgung
Das Darlehen ist nach dem ersten tilgungsfreien Jahr innerhalb der 10-jährigen Laufzeit in gleich hohen monatlichen Annuitäten vollständig zu tilgen (Volltilgerdarlehen). Darüber hinaus kann eine Sondertilgung in Höhe des Investitionskostenzuschusses nach BEG WG oder BEG EM als einmalige Sondertilgung eingesetzt werden.
Auszahlung und Bereitstellungsprovision
Der Auszahlungskurs beträgt 100 %. Das Darlehen wird in Raten entsprechend dem Fortschritt der Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten ausgezahlt; die Arbeiten sind spätestens innerhalb von zwei Jahren, vom Tag des Darlehensangebotes gerechnet, abzuschließen. Für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag wird ab dem 16. Monat vom Datum unserer Zusage ab eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.