Mit Förderungen vom Freistaat zinsgünstig modernisieren
Die Fördermöglichkeiten im Überblick
Das WEG-Modernisierungsprogramm ist einzigartig in Bayern. Wir fördern hier folgende Maßnahmen:
Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind. Die dabei zu beachtenden technischen Mindestanforderungen sind in den BEG WG oder BEG EM geregelt.
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Gefördert werden die folgenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen:
- Zur Erneuerung von Sanitärinstallationen, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z.B. Dachaufbau)
- Zum Abbau von Barrieren (z.B. Nachrüstung von Aufzügen, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden)
- Zur Verbesserung der Außenanlagen (z.B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen)
- Zur Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender baulicher Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (zum Beispiel Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen)
- Zum Standard "Altersgerechtes Haus"
- Zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 und sonstige Instandsetzungen
- An sonstige Baumaßnahmen (zum Beispiel Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung)
- An Sanitärräumen
- An den Wegen zu Gebäuden und am Wohnumfeld
- An Bedienelementen, Stütz- und Haltesystemen, Orientierungs- und Kommunikationssystemen
- An Gemeinschaftsräumen beim Mehrgenerationenwohnen
- Für sonstige Baumaßnahmen (z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung)
- Sowie für sonstige Instandsetzungen