Der erste Schritt zur Förderung: Die Antragstellung
Antragstellung
Der Antrag auf Eigenwohnraumförderung des Freistaats Bayern ist der erste Schritt auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Haben Sie den Antrag ausgefüllt und abgeschickt, wird er von Ihrer Bewilligungsstelle geprüft. Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie eine positive Darlehenszusage und Ihre Förderung wird von der BayernLabo in Teilraten ausbezahlt. Alle wichtigen Infos zur Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung für Darlehen und Zuschüsse finden Sie hier.
Antrag auf Förderung
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen von zwei Förderprogrammen, dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm unterstützt die BayernLabo im Auftrag des Freistaates Bayern Privatpersonen beim:
- Bau von Wohnraum (Neubau)
- Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
- Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
- Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum (Nur mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm)
Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Programm ab. Mehr Infos zu den Programmen finden Sie hier:
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Die Idee der Wohnraumförderung in Bayern ist es, vor allem Familien mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen zu helfen, ihren Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. Daher richtet sich das Förderangebot nach dem Jahresbruttoeinkommen.
Überschreitet Ihr Jahreseinkommen nicht die fördertechnisch definierte Einkommensgrenze? Dann prüfen Sie einfach mit dem BayernLabo Förderlotsen Ihre Fördermöglichkeiten. Oder wenden Sie sich direkt an die nächste örtliche zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder in kreisfreien Städten das jeweilige zuständige Referat) und stellen Sie gleich Ihren Förderantrag.
Auch wenn Sie über der definierten Einkommensgrenze liegen, kann Ihr geplantes Eigenheim eventuell gefördert werden. Ihre Bewilligungsstelle prüft in diesem Fall für Sie gerne Ihre Möglichkeiten.
Jetzt mit dem Förderlotsen prüfen, ob Sie förderberechtigt sind.
Wo stelle ich den Antrag?
Um ein Darlehen zur Eigenwohnraumförderung der BayernLabo zu erhalten, wenden Sie sich an die nächste örtlich zuständige Bewilligungsstelle. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder, bei kreisfreien Städten, das jeweils zuständige Referat. Bei Ihrer Bewilligungsstelle erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Das Förderangebot der BayernLabo richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Zur Berechnung des Jahresbruttogehalts muss jede zum Haushalt zählende Person alle aktuellen steuerpflichtigen wie steuerfreien Einkünfte anhand entsprechender Belege offenlegen:
- letzte Einkommensteuererklärung
- Verdienstbescheinigung mit Hinweis auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Rentenbescheinigung.
Zur Risikominimierung prüfen die örtlich zuständige Bewilligungsstelle darüberhinaus die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jedes Antragstellers anhand folgender Unterlagen:
- Kopien der Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate
- bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse
- Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke.
Im Einzelfall können weitere Bonitätsunterlagen erforderlich sein. Des Weiteren muss der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle eine Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung vorgelegt werden.
Aufgrund bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben müssen von der BayernLabo energetische Informationen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) über jedes neu geförderte Gebäude erhoben werden. Aus diesem Grund ist im Rahmen einer Förderung von Eigenwohnraum ein gültiger Energieausweis vorzulegen.
Bewilligung der Förderung
Wer bewilligt meinen Förderantrag?
Die Anträge und somit die Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm und aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden von den örtlich zuständigen Bewilligungsstellen individuell und eigenverantwortlich überprüft und gegebenenfalls bewilligt.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Dauer des Antragsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der Bewilligungsstelle.
Wer hilft mir, wenn ich Fragen habe?
Bei konkreten Fragen Ihren Antrag betreffend, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter in der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle.
Wie und wann erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?
Sobald Ihr Antrag und Ihre vollständigen Unterlagen von der Bewilligungsstelle geprüft wurden, leitet die Bewilligungsstelle diese zur banktechnischen Prüfung an die BayernLabo weiter. Sie werden von der Bewilligungsstelle über die Weiterleitung informiert. Nach der Bearbeitung durch uns (diese dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen) erhalten Sie nach positiver banktechnischer Prüfung die Darlehenszusage von der BayernLabo.
Auszahlung der Förderung
Wie und wann wird das Darlehen ausgezahlt?
Die Darlehen werden in Teilraten ausbezahlt.
- Bei Neubauten erfolgt die Auszahlung nach dem Baufortschritt in mindestens vier Raten.
- Beim Kauf eines gebrauchten Objektes erfolgt die Auszahlung in der Regel in zwei Raten.
- Sind noch hohe Modernisierungsarbeiten zu erledigen wird das Darlehen in mehreren Raten (Kaufpreiszahlung und dann weitere Raten je nach Modernisierungsfortschritt) ausbezahlt.
Genauere Informationen erhalten Sie individuell in Ihrem Bewilligungsschreiben, das Sie von der BayernLabo erhalten.