Staatlich geförderte Finanzierung von sozialen Einrichtungen

Die BayernLabo unterstützt Träger von sozialen Einrichtungen bei der Finanzierung geplanter Bauvorhaben und Modernisierungen.
Soziale Einrichtungen helfen und unterstützen nicht nur, sie sind auch das soziale Rückgrat von Städten und Gemeinden. Zum Beispiel wäre die Arbeit mit Kindern, die Versorgung von Senioren und Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen ohne funktionierende Kinderhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen gar nicht möglich. Und der Bedarf ist groß und wächst kontinuierlich.
Immer mehr Kinder brauchen Plätze in Kitas und Kindergärten. Immer mehr Studenten benötigen bezahlbaren Wohnraum in Studentenwohnheimen. Auszubildende starten ihre berufliche Laufbahn oft in anderen Orten und brauchen bezahlbaren Wohnraum. Menschen mit Behinderung brauchen Raum zur Förderung, Versorgung und Entfaltung. Und wir alle brauchen wahrscheinlich irgendwann im Alter Unterstützung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass soziale Einrichtungen nicht nur vielzählig gebaut, sondern auch instandgehalten und, wenn nötig, modernisiert werden.
Förderungen, Zinsverbilligungen und staatliche Wohnungsbauprogramme für soziale Einrichtungen
Die BayernLabo unterstützt Träger von sozialen Einrichtungen sowie Kommunen bei der Finanzierung geplanter Bauvorhaben. Als Förderbank und Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern ist die BayernLabo der optimale Partner für Soziale Einrichtungen in Bayern bei der Finanzierung von Baumaßnahmen, Umbaumaßnahmen, Renovierungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen. Im Rahmen der Weiterleitung von Kreditmitteln im Wege von Investitionsförderkrediten oder Investitionszuschüssen können soziale Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen für spezielle Maßnahmen (Nicht-Wohngebäude) in den Genuss unserer günstigen Konditionen für Bayerische Kommunen kommen. Mit unseren speziellen Angeboten, zinsgünstigen Darlehen und unserem umfassenden Fachwissen sind wir Ihr zuverlässiger Finanzierungsexperte – für ein soziales Bayern!
Die Förderprogramme der BayernLabo für Soziale Einrichtungen
Der Freistaat Bayern fördert über die BayernLabo Bauvorhaben von sozialen Einrichtungen wie Studentenwohnheime, Wohnraum für Auszubildende, Seniorenheime, barrierefreien, alters- wie behindertengerechten Wohnraum, Kinderheime, Kinderhäuser, Kindergärten und Kitas, Heime sowie individuellen, gemeindeintegrierten Wohnraum für Menschen mit Behinderung.

Förderung von barrierefreiem Wohnen
Behindertengerechte Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.
Leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro
Maßgeschneiderte Wohnraumförderung aus zinsgünstigen Förderdarlehen und Zuschüssen des Freistaats Bayern aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm
- zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung
- zum Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
- für behindertengerechte Einbauten am Gebäude

Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Schaffung von individuellen, gemeindeintegrierten Wohnformen und stationären Wohnplätzen zum, so weit möglich, selbstbestimmten, eigenständigen und selbständigen Leben.
Staatliche Förderung von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten je nach Art der Einrichtung
Förderung von Neu- und Umbau von ehemals stationären Wohnplätzen bzw. besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung in vor allem individuelle, kleinteilige, der üblichen Bebauung entsprechende Wohnhäuser oder Wohnanlagen in gut integrierten Ortslagen.

Förderung von Wohnraum für Studenten
Förderung von Bauvorhaben bei Erwerb, Bau, Umbau oder Erweiterung von studentischem Wohnraum für Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber.
Leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 95.000 EUR/Wohnplatz je nach Belegungsbindung und bedarfsgerechter Ausstattung (Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments) plus weitere Förderung von zuwendungsfähigen Ausgaben und nachhaltigen ökologischen Maßnahmen
Gefördert werden
- Bau, Erweiterung sowie Ersterwerb von Wohnraum für Studenten
- Umbau von studentischem Wohnraum sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung
- Erwerb und Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Studierende.
Förderung von Wohnraum für Auszubildende
Förderung von Bauvorhaben bei Erwerb, Bau, Umbau oder Erweiterung von Wohnraum für Auszubildende.
Für Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Erwerber, gemeinnützige Träger und Organisationen, Träger und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe, Träger der beruflichen Bildung, Zusammenschlüsse von Berufs- und Fachverbänden sowie kommunale Unternehmen und Kommunen.
Leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 60.000 EUR/Wohnplatz je nach Belegungsbindung und bedarfsgerechter Ausstattung (rollstuhlgerechte Apartments) plus weitere Förderung von zuwendungsfähigen Ausgaben und nachhaltigen ökologischen Maßnahmen
Gefördert werden
- Bau, Erweiterung sowie Ersterwerb von Wohnraum für Auszubildende
- Umbau von Wohnraum für Auszubildende sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung
- Erwerb und Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Auszubildende

Förderung von Wohnraum für Senioren
Der Neubau besonderer Wohnformen für ältere Menschen wie beispielsweise betreutes Wohnen, Demenzwohngemeinschaften und Seniorenwohngemeinschaften kann unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden. Die Fördermittel sind vor Baubeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierungen bzw. Landeshauptstädte München, Nürnberg und Augsburg) zu beantragen. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.
Die Modernisierung von Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen ist derzeit noch nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm förderfähig.