Bayerisches Modernisierungsprogramm: Staatliche Förderung zur Sanierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in Bayern
Der ergänzende Zuschuss (Basis) wird auf 300 EUR je m² Wohnfläche erhöht. Mit den neuen Richtlinien zum Bayerischen Modernisierungsprogramm setzt die BayernLabo im Auftrag des Freistaats Bayern zudem Anreize für besonders nachhaltiges Bauen. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben wird ein weiterer ergänzender Zuschuss (Nachhaltigkeit) in Höhe von bis zu 200 EUR je m² Wohnfläche gewährt. Die ergänzenden Zuschüsse dürfen maximal 25 % der Gesamthöhe der Förderung betragen.
Die BayernLabo gewährt für weitere Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zinsgünstige Darlehen. In diesem Programm besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer zehnjährigen oder 20-jährigen Zinsfestschreibung.
Was wird gefördert?
Die BayernLabo reicht zinsgünstige Darlehens für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen nach den in den Richtlinien genannten Maßnahmen und Zielen aus.
Wie hoch ist das Darlehen?
Die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich bis zu 60 % (in begründeten Einzelfällen bis zu 75 %) vergleichbarer Neubaukosten förderfähig und müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 EURO je Wohnung oder Pflegeplatz betragen. Das Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Wer wird gefördert?
Darlehensempfänger können - unabhängig von der Rechtsform - Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen sein. Eine Förderung kommt nur in Betracht, soweit die in Nr. 3.2 der Richtlinien genannten EU-rechtlichen Voraussetzungen zur Vermeidung von Überkompensation erfüllt sind.
Fördervoraussetzungen
- Das Gebäude muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens drei Mietwohnungen oder mindestens acht zugelassene stationäre Pflegeplätze umfassen.
- Werden Maßnahmen nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) durchgeführt, muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragsstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
- Die Mietwohnungen und Pflegeplätze müssen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
- Die zu erwartende Mieterhöhung muss sozialverträglich sein.
- Innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss der baulichen Maßnahmen zur Neuvermietung frei werdende Mietwohnungen müssen an Interessenten aus dem begünstigten Personenkreis neu vermietet werden (Belegungsbindung).
Aktuelle Zinssätze
Die BayernLabo fördert mittels eines Kapitalmarktdarlehens für einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren zinsverbilligt.
Aktuelle Zinsinformation Mietwohnraum
Es gilt der Zinssatz, der am Tag des Darlehensangebotes maßgeblich ist.
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Die Fördermittel müssen vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München oder Städte Nürnberg und Augsburg) beantragt werden, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten.
Bei Fragen zu den Fördervoraussetzungen, Höhe der Förderung, technische Fragen und Fragen zur Wohnungs- und Belegungsbindung bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München und Städte Nürnberg und Augsburg).
Informationsstand: 10.05.2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (www.wohnen.bayern.de)