Ist Ihr Immobilienprojekt förderfähig? Jetzt Antragsberechtigung checken!
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim: Checken Sie gleich mit dem BayernLabo Förderlotsen, ob Sie förderberechtigt sind. Mit dem BayernLabo Förderlotsen errechnen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen. Liegen Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen unterhalb der vorgegeben Einkommensgrenze können Sie eine Förderung beantragen.
Berechnungsbeispiele
Die Eigenheimförderung des Freistaats Bayern und der BayernLabo richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Daraus errechnet sich das Haushaltseinkommen, indem alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt und dann Pauschalen, Freibeträge und weitere mögliche Beträge abgezogen werden. Wenn das daraus resultierende Einkommen unter der definierten Einkommensgrenze liegt, können Sie sofort einen Förderantrag stellen.
Haushaltsgröße | Einkommengrenze in EUR | Jahresbrutto in EUR |
Einpersonenhaushalt | 28.300 | 41.600 |
Zweipersonenhaushalt | 43.200 | 62.900 |
Zuzüglich für jede weitere haushaltsangehörige Person (auch Kinder) | 10.700 | 15.200 |
Zuzüglich für jedes haushaltsangehörige Kind | 3.200 | 4.500 |
Sonderregelung bei der Einkommensberechnung
In einigen Fällen der Immobilienfinanzierung können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden:
- Bei Ehepaaren und Lebenspartnern, die nicht länger als sieben Jahre verheiratet sind: 5.000 Euro
- Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
- Bei Personen, die Unterhalt zahlen
- an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner: bis zu 6.000 Euro,
- an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro,
- an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro,
- an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen: bis zu 4.000 Euro.
Einkommensgrenzen bei der Immobilienfinanzierung nach Artikel 11 BayWoFG bzw. in der Verordnungsermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums, für Bau, Wohnen und Verkehr genannten Einkommensgrenzen. Das Einkommen wird nach den Vorschriften der Artikel 5 bis 7 BayWoFG berechnet. Dabei können je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller bestimmte Beträge abgesetzt werden. Die Berechnung beruht zwar auf steuerrechtlicher Grundlage, weicht aber doch im Einzelnen davon ab. Es kann deshalb nicht allgemein verbindlich gesagt werden, bis zu welchem Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenze (noch) eingehalten wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Beispiele zur Berechnung der Einkommensgrenzen
Die Berechnungsbeispiele zu den Einkommensgrenzen geben Ihnen einen kurzen Überblick.
Berechnungsbeispiel der Einkommensgrenze zur Eigenheimförderung für eine junge Familie mit zwei Kindern:
Mit einem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen von rund 109.800 Euro hat ein Ehepaar/ eine Lebenspartnerschaft mit zwei Kindern die Chance auf eine Eigenheimförderung der BayernLabo.
Einkommengrenze* in EUR | Jahresbrutto in EUR | |
Zweipersonenhaushalt 2x haushaltsangehörige Personen 2x Kinder | 43.200 +2 x 10.700 +2 x 3.200 | 109.800 |
Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten | 109.800 1.230 | |
Jahresbetrag Pauschalabzug von jeweils 10% für > Steuern > Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung > Beiträger zur Altersvorsorge | 108.570 10.857 | |
Jahreseinkommen abzüglich Freibetrag für Ehepaar/ Lebenspartnerschaft | 75.999 5.000 | |
Gesamteinkommen / Einkommensgrenze | 71.000 | 70.999 |
Berechnungsbeispiel der Einkommensgrenze zur Eigenheimförderung für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern:
Mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 87.300 Euro hat eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern die Chance auf Eigenheimförderung der BayernLabo.
Einkommengrenze* in EUR | Jahresbrutto in EUR | |
Zweipersonenhaushalt 1x haushaltsangehörige Personen 2x Kinder | 43.200 +1 x 10.700 +2 x 3.200 | 87.300 |
Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten | 87.300 1.230 | |
Jahresbetrag Pauschalabzug von jeweils 10% für > Steuern > Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung > Beiträge zur Altersvorsorge | 86.070 8.607 8.607 8.607 | |
Jahreseinkommen | 60.249 | |
Gesamteinkommen / Einkommensgrenze | 60.300 | 60.249 |