Bayern Labo

Ist Ihr Immobilienprojekt förderfähig? Jetzt Antragsberechtigung checken!

Berechnungsbeispiele für Einkommensgrenzen zur Eigenheimförderung.

Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim: Checken Sie gleich mit dem BayernLabo Förderlotsen, ob Sie förderberechtigt sind. Mit dem BayernLabo Förderlotsen errechnen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen. Liegen Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen unterhalb der vorgegeben Einkommensgrenze können Sie eine Förderung beantragen.

Hier geht's zum Förderlotsen!

 

Bannerbild Berechnungsbeispiele zur Eigenheimförderung der BayernLabo

Berechnungsbeispiele

Die Eigenheimförderung des Freistaats Bayern und der BayernLabo richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Daraus errechnet sich das Haushaltseinkommen, indem alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt und dann Pauschalen, Freibeträge und weitere mögliche Beträge abgezogen werden. Wenn das daraus resultierende Einkommen unter der definierten Einkommensgrenze liegt, können Sie sofort einen Förderantrag stellen.

Haushaltsgröße Einkommengrenze in EUR Jahresbrutto in EUR
Einpersonenhaushalt 28.300 41.600
Zweipersonenhaushalt 43.200 62.900
Zuzüglich für jede weitere haushaltsangehörige Person (auch Kinder) 10.700 15.200
Zuzüglich für jedes haushaltsangehörige Kind 3.200 4.500

Jetzt ansehen: Erklärvideo zur Förderberechtigung!

Sonderregelung bei der Einkommensberechnung

In einigen Fällen der Immobilienfinanzierung können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden:

  • Bei Ehepaaren und Lebenspartnern, die nicht länger als sieben Jahre verheiratet sind: 5.000 Euro
  • Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
  • Bei Personen, die Unterhalt zahlen
    • an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner: bis zu 6.000 Euro,
    • an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro,
    • an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro,
    • an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen: bis zu 4.000 Euro.

Einkommensgrenzen bei der Immobilienfinanzierung nach Artikel 11 BayWoFG bzw. in der Verordnungsermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums, für Bau, Wohnen und Verkehr genannten Einkommensgrenzen. Das Einkommen wird nach den Vorschriften der Artikel 5 bis 7 BayWoFG berechnet. Dabei können je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller bestimmte Beträge abgesetzt werden. Die Berechnung beruht zwar auf steuerrechtlicher Grundlage, weicht aber doch im Einzelnen davon ab. Es kann deshalb nicht allgemein verbindlich gesagt werden, bis zu welchem Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenze (noch) eingehalten wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Beispiele zur Berechnung der Einkommensgrenzen

Die Berechnungsbeispiele zu den Einkommensgrenzen geben Ihnen einen kurzen Überblick. 

Berechnungsbeispiel der Einkommensgrenze zur Eigenheimförderung für eine junge Familie mit zwei Kindern:

Mit einem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen von rund 109.800 Euro hat ein Ehepaar/ eine Lebenspartnerschaft mit zwei Kindern die Chance auf eine Eigenheimförderung der BayernLabo. 

 
  Einkommengrenze* in EUR Jahresbrutto in EUR
Zweipersonenhaushalt
2x haushaltsangehörige Personen
2x Kinder
43.200
+2 x 10.700
+2 x 3.200
109.800
Jahresbruttoeinkommen

abzüglich Werbungskosten
  109.800

1.230
Jahresbetrag

Pauschalabzug von jeweils 10% für
> Steuern
> Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
> Beiträger zur Altersvorsorge
 

108.570
 

10.857
10.857
10.857

Jahreseinkommen

abzüglich Freibetrag für Ehepaar/ Lebenspartnerschaft
  75.999

5.000
Gesamteinkommen / Einkommensgrenze 71.000 70.999

Berechnungsbeispiel der Einkommensgrenze zur Eigenheimförderung für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern:

Mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 87.300 Euro hat eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern die Chance auf Eigenheimförderung der BayernLabo.  

 Einkommengrenze* in EURJahresbrutto in EUR
Zweipersonenhaushalt
1x haushaltsangehörige Personen
2x Kinder
43.200
+1 x 10.700
+2 x 3.200
87.300
Jahresbruttoeinkommen

abzüglich Werbungskosten
 87.300

1.230
Jahresbetrag

Pauschalabzug von jeweils 10% für
> Steuern
> Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
> Beiträge zur Altersvorsorge
 86.070


8.607
8.607
8.607
Jahreseinkommen 60.249
Gesamteinkommen / Einkommensgrenze60.30060.249
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