Bayerische Eigenheimzulage: Zuschuss zum Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum
Im Namen und im Auftrag des Freistaats Bayerns gewährte die BayernLabo Zuwendungen für den Bau und Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken. Die Bayerische Eigenheimzulage war ein einmaliger Zuschuss zur Bildung von Wohneigentum in Bayern. Alle, die die Bayerische Eigenheimzulage in einer laufenden Förderung von der BayernLabo bekommen, finden hier Informationen und Unterlagen.
Objektübertragung
Wird innerhalb der 5-jährigen Bindungsfrist anstelle des geförderten Objekts anderer Wohnraum zur Selbstnutzung geschaffen oder erworben, kann die Eigenheimzulage auf das neue Objekt übertragen werden. Hierüber entscheidet die BayernLabo gesondert.
Objektaufgabe
Wird die Selbstnutzung innerhalb von 5 Jahren nach dem Bezug durch sämtliche Haushaltsangehörige aufgegeben, ist für jedes volle Kalenderjahr der nicht zweckentsprechenden Nutzung ein Fünftel des Förderbetrages zurückzuerstatten.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Förderung sind die jeweils aktuellen Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zum Bau oder Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken (Bayerische Eigenheimzulage-Richtlinien-EHZR) in Bayern.