Bayern Labo

Wohnraumförderung und Kommunalkredite für Bayern

Die Tätigkeitsfelder für die BayernLabo sind in Artikel 20 des Bayerischen Landesbank-Gesetzes festgehalten. Die BayernLabo hat als Organ der staatlichen Wohnungspolitik den gesetzlichen Auftrag zur Wohnraum- und Städtebauförderung in Bayern.

Kommunalkredite, Wohnraum- und Städtebauförderung als Geschäftsmodell der BayernLabo.

Schwerpunkte der im Treuhandgeschäft aufgelegten Förderprogramme, die aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern finanziert werden, sind

im Bayerischen Wohnungsbauprogramm

  • der Bau von Mietwohnraum, der Bau und Erwerb von Eigenwohnraum sowie
  • die Schaffung von Wohnplätzen in Studentenwohnheimen und Heimen für Menschen mit Behinderung.

Schwerpunkte der im Eigengeschäft aufgelegten Förderprogramme, die aus Förderprogrammen der KfW Bankengruppe und am Kapitalmarkt refinanziert werden, sind

im Bayerischen Modernisierungsprogramm

  • die Modernisierung von Mietwohnraum und stationären Altenpflegeeinrichtungen, 

im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm 

  • der Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum und 

im Investkredit Kommunal Bayern 

  • die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen.

Das Staats- und Kommunalkreditgeschäft wird von der BayernLabo seit dem Jahr 2006 aktiv betrieben, nachdem mit der Änderung des BayLaBG zum 19.07.2005 (Umsetzung der Verständigung II zwischen EU-Kommission und Bundesregierung ) die Rechtsgrundlage für das Staats- und Kommunalkreditgeschäft der BayernLabo geschaffen wurde. Dabei beschränkt sich die BayernLabo in diesem Segment ausschließlich auf das Geschäft mit bayerischen Kreditnehmern.

Disclaimer

Die Informationen und Dokumente auf dieser Internetseite stellen weder ein Angebot noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren dar. Sie sind ausschließlich für Informationszwecke gedacht und dienen nicht als Grundlage für vertragliche oder anderweitige Verpflichtungen.