Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Ziel ist es, den Bedarf an zeitgemäßen und bezahlbaren Mietraum vor allem in Ballungsgebieten so gut es geht zu decken.
Mit Inkrafttreten der neuen Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 setzt der Freistaat Bayern Anreize für besonders nachhaltiges Bauen in Form von drei weiteren attraktiven Zuschüssen, die miteinander kombinierbar sind:
- „Drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern."
- „Nachhaltigkeitszuschuss"
- „Ortskernzuschuss"
Was wird gefördert?
Gefördert wird das Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch
- Neubau
- Gebäudeänderung
- Gebäudeerweiterung
- Ersterwerb und
- Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen, sofern die bestehenden Bindungen spätestens fünf Kalenderjahre nach Antragstellung enden
Wie hoch ist das Darlehen?
Der Bauherr/Erwerber erhält ein objektabhängiges Darlehen sowie ein belegungsabhängiges Darlehen. Beide Darlehen sind zur teilweisen Finanzierung der Gesamtkosten der Baumaßnahmen bestimmt. Zu den Förderdarlehen wird ein allgemeiner Zuschuss bis zu 600 Euro je m² Wohnfläche gewährt.
Objektabhängiger Darlehensteil
In Abhängigkeit von der Belegungsbindung zwischen 40% und 60% der förderfähigen Kosten nach Nr. 12.10 Satz 1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023. Der objektabhängige Darlehensteil wird als Festbetrag gewährt.
Belegungsabhängiger Darlehensteil
Das Darlehen ist so zu bemessen, dass aus den Zinserträgen die Aufwendungen für die Zusatzförderung erwirtschaftet werden können.
Zusatzförderung für Mieter
Die Mieter erhalten je nach Höhe ihres Einkommens eine Zusatzförderung, die die Marktmiete auf eine für sie angemessene Miete senkt. Diese Zusatzförderung wird aus dem Zinsaufkommen des belegungsabhängigen Darlehens finanziert.
Förderanreize für Investitionen in besonders nachhaltiges Bauen
Förderbaustein „Drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern"
Gefördert wird die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden mit Modernisierung der bestehenden Wohnungen, insbesondere mit deren nachhaltigen energetischer Verbesserung (Effizienzhausstandard nach BEG). Bei einer Gebäudeerweiterung kann der Zuschuss als ergänzender Zuschuss bis zu 150/m² Euro betragen.
Förderbaustein „Nachhaltigkeitszuschuss“
Der Nachhaltigkeitszuschuss ist ein ergänzender Zuschuss von 200 EUR/m² für besonders nachhaltige Projekte, die über die gesetzlichen und förderrechtlichen Anforderungen hinausgehen
Förderbaustein „Ortskernzuschuss“
Dies ist ein ergänzender Zuschuss von 100 EUR/m² für Projekte in städtebaulich voll integrierten Gebieten.
Förderkonditionen
Zinssatz | 0,50 % p.a. |
Einmalige Verwaltungskosten | Insgesamt 3 % p.a. des Darlehensnennbetrages gestreckt auf die ersten drei Jahre. Diese Verwaltungskosten sind halbjährlich mit je 0,5 v. H. zu entrichten. |
Tilgung | Tilgung 1,00 % p.a. bis max. 4,00 % zuzüglich ersparter Zinsen; die ersten 3 Jahre sind tilgungsfrei |
Zinsen | 2,75 % p.a. |
Tilgung | 1,00 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen; die ersten 15 Jahre sind tilgungsfrei |
Informationsstand: 03.05.2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (wohnen.bayern.de)