Die Förderprogramme der BayernLabo für Hausbau, Hauskauf und Wohnungskauf in Bayern
Mit den befristet zinsverbilligten Darlehen und einem staatlichen Zuschuss für Kinder soll durch die Förderprogramme vor allem Familien mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern die Finanzierung von Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf erleichtert werden.
Mit Förderungen und Zuschüssen in Bayern schneller ins eigene Heim!
In der eigenen Immobilie zu wohnen hat auf Dauer nur Vorteile. Nach Abzahlung der Kredite leben Sie mietfrei. Und das Ihr Leben lang. Sie schaffen sich einen Ort, an dem Sie Ihre Kinder großziehen können und profitieren von einer sicheren Altersvorsorge. Die BayernLabo hilft Ihnen, dies zu ermöglichen: Mit der Eigenheimförderung der BayernLabo.
Einen Förderantrag können Sie stellen, wenn die vorgegebene Einkommensgrenze eingehalten wird. Alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen werden zusammengezählt und dann Pauschalen, Freibeträge und weitere mögliche Beträge abgezogen. Liegt das Ergebnis unter der Einkommensgrenze, können Sie einen Förderantrag für Ihren Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf stellen.
Für diese Maßnahmen gibt es in Bayern Förderungen und Zuschüsse durch die BayernLabo
Wenn Sie bereits ein Gebäude besitzen und dieses erweitern oder verändern möchten, hilft Ihnen die BayernLabo mit der Wohnraumförderung weiter. Seitlicher Anbau oder Aufstockung des Gebäudes können hier mit Förderung durch befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse gefördert werden. Auch beim Ausbau Ihres bisher nicht genutzten Dachbodens oder Kellers sowie beim Umbau der Flächen zu neuem Wohnraum können Sie, wenn Sie für eine solche Förderung antragsberechtigt sind, befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse des Freistaats Bayern für Ihr Vorhaben nutzen.
Die Förderprogramme des Freistaats Bayern und der BayernLabo
Aktuell gibt es zwei Förderprogramme des Freistaats Bayern und der BayernLabo. Welches Förderprogramm für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre örtlich zuständige Bewilligungsstelle eigenverantwortlich.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Staatliches Förderprogramm für den Bau oder Kauf eines Eigenheims (Haus oder Wohnung) plus 7.500 EUR extra für jedes Kind und eventuell einen, die Darlehensförderung ergänzenden, Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 EUR.
Wie sieht das Förderprogramm aus?
Die BayernLabo gibt Ihnen ein befristet, zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung Ihres Hausbaus, Hauskaufs oder Wohnungskaufs. Der in diesem Förderprogramm geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. In einem geförderten Objekt mit zwei Wohnungen kann die zweite Wohnung (z.B. Einliegerwohnung) neben der Hauptwohnung des Antragstellers gefördert werden, wenn sie höchstens zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Verwandte, Verschwägerte, Pflegekinder oder Pflegeeltern vermietet wird.
Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus in der Regel nicht übersteigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten von uns ein zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung Ihrer Immobilie. In einem geförderten Objekt mit zwei Wohnungen kann die zweite Wohnung (z.B. Einliegerwohnung) neben der Hauptwohnung des Antragstellers gefördert werden, wenn sie höchstens zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Verwandte, Verschwägerte, Pflegekinder oder Pflegeeltern vermietet wird.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 %,
- beim Zweiterwerb, also beim Kauf eines bereits gebauten Hauses oder einer bereits gebauten Wohnung, höchstens 40 %
der förderfähigen Gesamtkosten.**
Zuschüsse
Kinderzuschuss 7.500 EUR
Haushalte mit Kindern erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro. Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist.
Einen, die Darlehensförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 EUR erhalten Sie
- beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
- für einen Ersatzneubau
Wie sehen Zinsen, Tilgung und Zinsbindung aus?
Die BayernLabo bietet Ihnen mit Unterstützung des Freistaats Bayern ein zinsgünstiges Darlehen mit Zuschüssen für Kinder und einen Zuschuss für den Erwerb von bereits vorhandenem Wohnraum an. Grundlage für die Förderung ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz und die Bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
Tilgungsmodalitäten
Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es eine Tilgung von 1,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem dritten Jahr der Darlehenslaufzeit (beim Zweiterwerb von Wohnungen in nicht annähernd neuwertigen Gebäuden beträgt die Tilgung 2,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen).
Zins und Zinsbindung
Beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist der Zinssatz von 0,5 % im Jahr für die ersten 15 Jahre der Darlehenslaufzeit festgeschrieben. Danach wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst.
Sonderregelungen bei der Einkommensberechnung
In einigen Fällen können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden. So werden folgende Beträge vom Jahreseinkommen abgezogen:
- bei Ehepaaren/Lebenspartnern, bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe/Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres: 5.000 Euro
- bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
- bei Personen, die Unterhalt zahlen
- an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner: bis zu 6.000 Euro
- an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro
- an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro
- an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen: bis zu 4.000 Euro.
Wann und wo stelle ich den Förderantrag?
Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.
Folgende Unterlagen sollten Sie dabeihaben: Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse, Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung.
Informationsstand: 03.05.2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (www.wohnen.bayern.de)
Weitere Informationen und Downloads
Weitere Informationen und Downloads zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm finden Sie in unserem Downloadcenter.
Downloadcenter Eigenwohnraumförderung
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Die BayernLabo unterstützt im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum* vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung mit Hilfe eines befristet zinsverbilligten Darlehens von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums.
Wie sieht das Förderprogramm aus?
Sie bekommen von der BayernLabo ein befristet zinsverbilligtes Darlehen für die Finanzierung Ihres Hausbaus, Hauskaufs oder Wohnungskaufs. Der Freistaat Bayern verbilligt die Zinsen je nach Maßnahmenart zusätzlich. Der in diesem Förderprogramm geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. In einem Zweifamilienhaus kann nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus in der Regel nicht übersteigen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Der Darlehensbetrag beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten** des selbstgenutzten Wohnraums.
- Im Einzelfall muss das Darlehen mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
- Der ermittelte Darlehensbetrag wird auf 100 Euro gerundet.
Wie sehen Zinsen, Tilgung und Zinsbindung aus?
Die BayernLabo kann Ihnen das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm nur mit dem Zinssatz anbieten, der aufgrund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Wir geben Ihnen dabei die bestmöglichen uns zur Verfügung stehenden Konditionen weiter.
Tilgungsmodalitäten
Beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm gibt es eine Tilgung von 2,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr. Eine vorzeitige Vollrückzahlung während der Zinsfestschreibung ist nur gegen Zahlung eines eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentgeltes möglich; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bieten wir auch ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und gleichzeitiger Volltilgung an.
Zins und Zinsbindung
Beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer 10-jährigen und einer 15-jährigen Zinsbindung. Der Zinssatz zum Abschluss des Darlehensvertrags ist dann bindend auf die ersten 10 oder 15 Jahre der Darlehenslaufzeit. Nach 10 oder 15 Jahren wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst.
Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bieten wir außerdem ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und gleichzeitiger Volltilgung an.
Die Zinsen sind abhängig von der jeweiligen Zinsbindung. Ihren individuellen Zinssatz finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Die aktuellen Zinssätze finden Sie jederzeit auf unserer Webseite.
Sonderregelungen bei der Einkommensberechnung
In einigen Fällen können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden. So werden folgende Beträge vom Jahreseinkommen abgezogen:
- bei Ehepaaren/Lebenspartnern, bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe/Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres: 5.000 Euro
- bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
- bei Personen, die Unterhalt zahlen
- an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner: bis zu 6.000 Euro,
- an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro,
- an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro,
- an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen: bis zu 4.000 Euro.
Wann und wo stelle ich den Förderantrag?
Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.
Folgende Unterlagen sollten Sie dabeihaben: Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse, Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung.
Informationsstand: 08.08.2024
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (www.wohnen.bayern.de)
Weitere Informationen und Downloads
Weitere Informationen und Downloads zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm finden Sie in unserem Downloadcenter.
Downloadcenter Eigenwohnraumförderung