Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)
Ziel ist es, den Bedarf an zeitgemäßen und bezahlbaren Mietraum vor allem in Ballungsgebieten so gut es geht zu decken.
Mit Inkrafttreten der neuen Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 setzt der Freistaat Bayern Anreize für besonders nachhaltiges Bauen in Form von weiteren attraktiven Zuschüssen, die miteinander kombinierbar sind:
- „Drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern“
- „Nachhaltigkeitszuschuss“
- „Ortskernzuschuss“
Tilgungserlass
Für jedes volle Kalenderjahr der bestimmungsgemäßen Verwendung des gesamten geförderten Wohnraums wird nach dem Ablauf der Bindungen ein Darlehensnachlass von 0,5 v. H. des bewilligten Darlehensbetrags gewährt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird das Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch
- Neubau
- Gebäudeänderung und
- Gebäudeerweiterung
Wie hoch ist das Darlehen?
Die Darlehenshöhe errechnet sich anhand einer Aufwands- und Ertragsrechnung nach Nrn. 30.2 bis 30.6 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023. Ergänzend wird ein allgemeiner Zuschuss bis zu 600 Euro je m² Wohnfläche gewährt.
Förderanreize für Investitionen in besonders nachhaltiges Bauen
Förderbaustein „Drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern"
Gefördert wird die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden mit Modernisierung der bestehenden Wohnungen, insbesondere mit deren nachhaltigen energetischer Verbesserung (Effizienzhausstandard nach BEG). Bei einer Gebäudeerweiterung kann der Zuschuss als ergänzender Zuschuss bis zu 150/m² Euro betragen.
Förderbaustein „Nachhaltigkeitszuschuss“
Der Nachhaltigkeitszuschuss ist ein ergänzender Zuschuss von 200 EUR/m² für besonders nachhaltige Projekte, die über die gesetzlichen und förderrechtlichen Anforderungen hinausgehen.
Förderbaustein „Ortkernzuschuss“
Dies ist ein ergänzender Zuschuss von 100 EUR/m² für Projekte in städteaulich voll integrierten Gebieten.
Förderkonditionen
Zinssatz | 0,50 % p.a. |
Tilgung | 1,00 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 3. Jahr. Im ersten und zweiten Jahr einmalige Verwaltungskosten von je 0,5% halbjährlich |
Informationsstand: 03.05.2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (wohnen.bayern.de)