Bayern Labo

Darlehensprogramm zur Schaffung von effizientem Mietwohnraum (EMWR)

Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die BayernLabo ergänzend zur Mietwohnraumförderung die Schaffung von effizienten Mietwohngebäuden.

Neubaugebäude für effizienten Mietwohnraum durch Förderprogramme der BayernLabo.

Für die Förderung gelten die Bestimmungen gemäß der in der Downloadbox bereitgestellten Richtlinie (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen Bau und Verkehr vom 2. Mai 2022, Az. 31-4764-4-1).

Bei der Förderung handelt es sich um eine Zuwendung zur Schaffung von bezahlbarem effizientem Mietwohnraum.

Was wird gefördert?

Gefördert wird das Schaffen von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.

Gefördert wird auch der Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung.

Wie hoch ist das Darlehen?

Der Darlehensbetrag richtet sich nach der Wohnfläche. Er beträgt zunächst maximal 2.600 EUR je m² Wohnfläche. Eine Anpassung dieses Betrages findet jährlich zum 1. Februar statt - beginnend im Jahr 2023. 

Bei der Bemessung der Darlehenshöhe sind die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit für die staatliche Mietwohnraumförderung gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen anzuwenden. Es wird im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Wer wird gefördert?

Darlehensempfänger können - unabhängig von der Rechtsform - Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen sein. Eine Förderung kommt nur in Betracht, soweit die in Nr. 3.2 der Richtlinien genannten EU-rechtlichen Voraussetzungen zur Vermeidung einer Überkompensation erfüllt sind.

Fördervoraussetzungen

Der Förderantrag für das Darlehen ist zusammen mit dem Antrag auf die staatliche Mietwohnraumförderung (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Dem Förderantrag ist zudem eine Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (aufgeführt in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes - www.energie-effizienz-experten.de) über die Planung der Baumaßnahme zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG), mindestens aber der Effizienzhaus-Stufe 55 vorzulegen.

Aktuelle Zinssätze und Tilgung

Die BayernLabo fördert mittels eines Kapitalmarktdarlehens für einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren zinsverbilligt.

Aktuelle Zinsinformation Mietwohnraum 
Es gilt der Zinssatz, der am Tag des Darlehensangebotes maßgeblich ist.

Das Darlehen ist nach drei tilgungsfreien Jahren mit zunächst jährlich mindestens 1,5 % zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 35 Jahre.

 

Förderantrag der BayernLabo auf Notebook zur Eigenwohnraumförderung.

Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?

Die Fördermittel müssen vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München oder Städte Nürnberg und Augsburg) beantragt werden, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten.

Bei Fragen zu den Fördervoraussetzungen, Höhe der Förderung, technische Fragen und Fragen zur Wohnungs- und Belegungsbindung bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München und Städte Nürnberg und Augsburg).   

Informationsstand: 02.05.2022
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (www.wohnen.bayern.de)