Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Staatliche Förderung zur Eigenheimfinanzierung in Bayern
Gemeinsam mit dem Freistaat Bayern bieten wir Ihnen befristet zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum.*
Der geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. Gefördert wird auch Wohnraum, der später an Verwandte, Verschwägerte, Pflegekinder oder Pflegeeltern (im Sinn von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 2 BayWoFG) zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten von uns ein zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung Ihrer Immobilie. In einem geförderten Objekt mit zwei Wohnungen kann die zweite Wohnung (z.B. Einliegerwohnung) neben der Hauptwohnung des Antragstellers gefördert werden, wenn sie höchstens zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Verwandte, Verschwägerte, Pflegekinder oder Pflegeeltern vermietet wird.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 %,
- beim Zweiterwerb, also beim Kauf eines bereits gebauten Hauses oder einer bereits gebauten Wohnung, höchstens 40 %
der förderfähigen Gesamtkosten.**
Zuschüsse
Kinderzuschuss 7.500 EUR
Haushalte mit Kindern erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro. Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist.
Einen, die Darlehensförderung ergänzenden, Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 EUR erhalten Sie
- beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
- für einen Ersatzneubau
Wie sehen Zinsen, Tilgung und Zinsbindung aus?
Die BayernLabo bietet Ihnen mit Unterstützung des Freistaats Bayern ein zinsgünstiges Darlehen mit Zuschüssen für Kinder und einen Zuschuss für den Erwerb von bereits vorhandenen Wohnraum an. Grundlage für die Förderung ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz und die Bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
Tilgungsmodalitäten
Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es eine Tilgung von 1,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem dritten Jahr der Darlehenslaufzeit (beim Zweiterwerb von Wohnungen in nicht annähernd neuwertigen Gebäuden beträgt die Tilgung 2,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen).
Zins und Zinsbindung
Beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist der Zinssatz von 0,5 % im Jahr für die ersten 15 Jahre der Darlehenslaufzeit festgeschrieben. Danach wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst.
Sonderregelungen bei der Einkommensberechnung
In einigen Fällen können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden. So werden folgende Beträge vom Jahreseinkommen abgezogen:
- bei Ehepaaren/Lebenspartnern, bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe/Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres: 5.000 Euro
- bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
- bei Personen, die Unterhalt zahlen
- an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner: bis zu 6.000 Euro
- an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro
- an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro
- an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen: bis zu 4.000 Euro.
Wann und wo stelle ich den Förderantrag?
Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.
Folgende Unterlagen sollten Sie dabeihaben: Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse, Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung.
Informationsstand: 03.05.2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (www.wohnen.bayern.de)