Füracker, Dießl und Winkelmeier: Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zeigt klares Bekenntnis des Freistaats und der Sparkassen zur BayernLB
09.12.2024 – Kategorie: Allgemein
„Die Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse ist ein klares Bekenntnis des Freistaats zur BayernLB: Die BayernLB ist auch zukünftig eine sehr gut kapitalisierte deutsche Landesbank, mit einer weiterhin soliden und stabilen Kernkapitalquote von aktuell rund 18,7 Prozent! Gerade in allgemein wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie im Moment ist die BayernLB damit auch weiter sehr solide aufgestellt, um ihre gesetzliche Aufgabe als zuverlässiger Finanzierer für bayerische und deutsche Unternehmen zu erfüllen. Auch die Wohnungsbauförderung kann unverändert weitergeführt werden. Somit haben die bayerischen Bürgerinnen und Bürger bei der Wohnungsbauförderung mit der BayernLabo weiter einen starken Partner an ihrer Seite“, so Finanzminister Albert Füracker.
„Als Finanzminister freut es mich besonders, dass eine Lösung ohne Eigenkapitalzuführungen der Anteilseigner gefunden werden konnte. Für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit gilt mein persönlicher Dank insbesondere Matthias Dießl und Stephan Winkelmeier. Durch die Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse ist die BayernLB für kommende Aufgaben gut gerüstet“, so Füracker weiter.
Matthias Dießl, Präsident des Sparkassenverbands Bayern: „Im guten Einvernehmen mit dem Freistaat ist es gelungen, eine Lösung zu finden, die die wirtschaftliche Teilhabe der Anteilseigner an der Bank unverändert lässt. Besonders erfreulich ist zudem, dass die nachhaltige Ausschüttungsfähigkeit der Bank nicht beeinträchtigt wird. Auch mein Dank gilt allen Beteiligten, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben.“
Stephan Winkelmeier, Vorstandsvorsitzender der BayernLB: „In geopolitisch und wirtschaftlich besonderen Zeiten ist der Erhalt unserer starken Kapitalbasis ein wichtiges Zeichen für unsere Resilienz. Mit ihrer Einigung unterstreichen unsere beiden Eigentümer das Bekenntnis zum Geschäftsmodell der Bank – dafür sind wir sehr dankbar. Wir freuen uns, damit insbesondere die bayerische und deutsche Wirtschaft bei der Finanzierung der notwendigen Transformation als Fortschrittsfinanzierer zu unterstützen.“
Die Europäische Zentralbank als zuständige Bankaufsichtsbehörde hatte die genaue Ausgestaltung der Stillen Einlage des Freistaats in der BayernLabo beanstandet. Zwischen dem Freistaat Bayern, dem Sparkassenverband Bayern und der BayernLB wurde deshalb vereinbart, die Stille Einlage aufzuheben, das Kapital der Stillen Einlage in der Bank zu belassen und im Gegenzug die Beteiligung des Freistaats an der BayernLB Holding AG von rund 75 Prozent auf rund 80,17 Prozent zu erhöhen. Dadurch bleiben insbesondere der prozentuale Anteil von Freistaat und Sparkassenverband Bayern an Gewinnausschüttungen der BayernLB im Wesentlichen unverändert. Zudem kann die Wohnungsbauförderung durch die BayernLabo auf konstant hohem Niveau fortgeführt werden.
Bei der Kapitaleinlage des Freistaats handelt es sich um ein Portfolio aus Wohnungsbauförderdarlehen, das seit 1994 in mehreren Schritten als sog. Zweckeinlage in die BayernLB übertragen wurde und für Wohnungsbauförderzwecke eingesetzt wird (Zweckvermögen). Die Stille Einlage des Freistaats wird in der Bilanz der BayernLB in Höhe des ursprünglichen Barwerts des Zweckvermögens (rund 612 Millionen Euro = Nennwert der Stillen Einlage) als Kapitaleinlage ausgewiesen. Außerdem wird der Stillen Einlage noch ein Rücklagenanteil zugerechnet, sodass sie derzeit CET1-Kapital der BayernLB in Höhe von insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro ausmacht. Das CET1-Kapital der BayernLB liegt aktuell bei insgesamt rund 12,6 Milliarden Euro (Stand: 30. September 2024).