FAQ´s
Wissenswertes zur Wohnraumförderung in Bayern
Wer hat Anspruch auf Wohnraumförderung?
Der Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützen vor allem Haushalte mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen durch befristet zinsverbilligte Darlehen bei der Finanzierung von Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf und Bauherren durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei der Finanzierung von Neubau, Umbau sowie Modernisierung von Mietwohnungen.
Die Darlehen sind deshalb so attraktiv, weil der Zins verbilligt wird, was gegenüber Kapitalmarktkonditionen einen Vorteil bringt. Also, nichts wie ran! Doch wer hat eigentlich Anspruch auf Wohnraumförderung in Bayern? Diese Gruppen können in Bayern einen Antrag stellen:
- Familien mit Kindern
- Ehepaare
- Alleinstehende und Alleinerziehende
- Seniorinnen und Senioren
- Private Bauherren und Vermieter
- Genossenschaften und Wohnungsunternehmen
Wichtig: Die Förderfähigkeit hängt bei der Eigenwohnraumförderung von Einkommen, Haushaltsgröße und Projektart ab, und bei der Mietwohnraumförderung von der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs!
Prüfen Sie mit unserem Förderlotsen, ob Sie bzw. Ihr Projekt förderberechtigt sind: Förderlotse
Und wenn Sie förderberechtigt sind? Dann den Antrag vor Kaufvertragsabschluss oder Baubeginn direkt bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landkreis oder kreisfreie Stadt oder Regierung - Standort des Förderobjektes) vor Ort stellen oder die Anfrage über das BayernLabo Serviceportal stellen. Die Bewilligungsstelle prüft den Antrag zuerst förderrechtlich und leitet diesen bei Bewilligung an die BayernLabo zur bankmäßigen Prüfung weiter.
Welche Wohnraumförderung bekommen Familien?
Der Freistaat Bayern sorgt für seine Familien, wenn es um Bau oder Kauf eines Eigenheims geht. Mit zinsverbilligten Darlehen und einem Kinderzuschuss können vor allem junge Familien mit niedrigem bis mittleren Einkommen einen großen Teil der Gesamtkosten für Bau oder Kauf ihres Eigenheims finanzieren.
Als bayerisches Förderinstitut und Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern kümmert sich die BayernLabo um die Förderdarlehen. Nach Genehmigung des Förderantrags durch die zuständige Bewilligungsstelle und Bankprüfung zahlt die BayernLabo das Darlehen nach Baufortschritt aus.
So viel Förderung gibt es für Familien mit Kindern in Bayern: Die Förderung deckt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums
Tipp: Die Förderung kann mit „KfW-Förderprogrammen“ kombiniert werden.
Wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) gestellt werden, die für Prüfung und Bewilligung der Förderung verantwortlich ist. Erst dann kann die BayernLabo sich um das Förderdarlehen kümmern.
Prüfen Sie jetzt mit unserem Förderlotsen, ab Sie förderberechtigt sind: Förderlotse
Welche Wohnraumförderung bekommen Singles in Bayern?
Unser Ziel ist es, Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und die nicht in der Lage sind, Wohnungseigentum zu bilden, zu unterstützen. Deshalb entlastet die bayerische Wohnraumförderung nicht nur Familien bei Bau und Kauf eines Eigenheims, sondern auch Singles. Wenn das Jahresbruttoeinkommen unter 41.600 Euro liegt, dann kann auch ein Single ein Förderdarlehen beantragen.
Wer diese Voraussetzung erfüllt und in Bayern den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohnraum plant, kann vor Baubeginn oder Vertragsabschluss einen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) stellen. Die ist für Prüfung und Bewilligung der Förderung verantwortlich. Erst nach Genehmigung kann die BayernLabo das Förderdarlehen nach Baufortschritt auszahlen!
So viel Förderung gibt es für Singles in Bayern:
- Zinsverbilligte Darlehen und Kinderzuschuss
- Plus mögliche Kombination mit der KfW-Förderung
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Welche Wohnraumförderung bekommen Senioren?
Es ist nie zu früh und nie zu spät, um über ein Eigenheim bzw. den spezifischen Umbau von Haus oder Wohnung nachzudenken – und das auch zu realisieren.
Dabei helfen die Wohnraumförderungen des Freistaats Bayern in Form von zinsverbilligten Förderdarlehen der BayernLabo.
Die sind auch für die altersgerechte Sanierung von Wohneigentum oder Mietwohnung geeignet! Dafür hat der Freistaat Bayern maßgeschneiderte Förderprogramme aufgelegt.
So viel Förderung gibt es für Senioren in Bayern:
- Förderung für Bau oder Kauf eines Eigenheims bis zu einem Drittel der Gesamtkosten mit einem zinsverbilligten Darlehen
- Förderung für barrierefreien Umbau (z. B. Treppenlifte, bodengleiche Duschen) bis zu 10.000 Euro mit einem leistungsfreien Darlehen
- Kombinierbar mit „KfW-Förderprogrammen"
Wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Baubeginn oder Vertragsabschluss bzw. vor Beginn des Umbaus bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) gestellt werden, die für Prüfung und Bewilligung der Förderung verantwortlich ist. Erst dann kann die BayernLabo sich um das Förderdarlehen kümmern.
Prüfen Sie jetzt mit unserem Förderlotsen, ob Sie förderberechtigt sind: Förderlotse
Was macht der Förderlotse?
Wer darüber nachdenkt, in Bayern ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen, sollte sich erstmal schlau machen über die Förderungen, die es dafür gibt. Denn der Freistaat Bayern hilft bei der Finanzierung mit zinsverbilligten Darlehen und einem Kinderzuschuss. Ob Sie Wohnraumförderung erhalten, können Sie ganz einfach online prüfen. Die BayernLabo macht’s einfach mit dem kostenlosen Online-Förderlotsen:
Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf ein paar Klicks!
Prüfen Sie in nur 3 Schritten, ob Sie förderberechtigt sind!
Der BayernLabo Förderlotse:
- Infos zu Darlehen und Zinsvorteilen
- Check zur Förderberechtigung für Familien, Singles und Ehepaare
- Keine Anmeldung oder Registrierung nötig
Hinweis: Der BayernLabo Förderlotse funktioniert am besten mit den Browsern Firefox und Edge. Zum BayernLabo Förderlotsen: Förderlotse
Wo gibt es Infos und Beratung zur Wohnraumförderung?
Die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern ist vielfältig, attraktiv und birgt viele Möglichkeiten für Bau, Kauf, Umbau oder Modernisierung einer Immobilie.
Mit zinsverbilligten Förderdarlehen und einem Kinderzuschuss im Eigenwohnraum für Kauf oder Bau von Wohnung oder Haus werden Familien, Singles und Ehepaare in Bayern bei der Realisierung ihrer Immobilienvorhaben unterstützt.
Mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen im Mietwohnraum wird bei Neubau, Ersterwerb, Umbau sowie Modernisierung von Mehrfamilienhäusern bzw. Mietwohnungen in Bayern unterstützt.
Der erste Schritt zur Förderung ist hierbei die Information. Wer Fragen zu Förderung, Antrag und Möglichkeiten hat, findet hier Antworten:
Information online bei Eigenwohnraum: Der Förderlotse der BayernLabo gibt Ihnen schnell und einfach Auskunft über Darlehen sowie Zinsvorteile und zeigt Ihnen, ob Sie förderberechtigt sind. Unter bayernlabo.de finden Sie auch hilfreiche Informationen über Antragstellung, Berechnungen und Finanzierungen.
Beratung vor Ort: Wer sich persönlich beraten lassen möchte, kann mit der zuständigen Bewilligungsstelle (z. B. Eigenwohnraum - Landratsamt, kreisfreie Stadt; Mietwohnraum - kreisfreie Stadt, Bezirksregierung) einen Beratungstermin vereinbaren und seine Förderchancen individuell einschätzen lassen. Die zuständige Stelle finden Sie auf bayernlabo.de
Bestens informiert mit dem BayernLabo Förderlotsen: Förderlotse
Wissenswertes zu Förderprogrammen in Bayern
Was wird bei Förderprogrammen gefördert?
Die Förderdarlehen der BayernLabo werden aus den Wohnraumförderprogrammen des Freistaats Bayern gewährt und entsprechend zinsverbilligt. Die BayernLabo fördert Wohnraum also immer im Auftrag des Freistaats und unterstützt somit bei der Finanzierung von Wohnraum.
Gefördert werden folgende Wohnformen in Bayern:
Eigenwohnraum
- Bau oder Kauf von selbstgenutztem Haus/Wohnung
- Erweiterung bestehender Immobilien mit Wohnraum
Mietwohnraum
- Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen
- Umbau leerstehender Gebäude zu Mietwohnungen
- Modernisierung & Energetische Sanierung
Besondere Wohnformen
- Wohnraum für Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung
- Azubi- und Studierendenwohnheime
- Barrierefreie und klimafreundliche Projekte
Der Antrag auf Förderung muss immer bei der zuständigen Bewilligungsstelle des zuständigen Wohnorts, also Landratsamt (Eigenwohnraum) oder kreisfreie Stadt (Eigenwohnraum, Mietwohnraum) bzw. Bezirksregierung (Mietwohnraum), gestellt werden! Dort wird der Antrag förderrechtlich geprüft. Wird der Antrag bewilligt, leitet die Bewilligungsstelle diesen an die BayernLabo zur bankmäßigen Prüfung weiter.
Mehr Infos über unsere Förderprogramme für Ihr Projekt finden Sie auf unserer Homepage
Kann man Förderungen kombinieren?
Bei Bau oder Kauf eines Eigenheims gibt es aktuell die Förderung in Form von zinsverbilligten Darlehen und einem Kinderzuschuss.
In Bayern ist es ausdrücklich erlaubt, ja es wird sogar empfohlen, mehrere Fördermittel gleichzeitig zu nutzen.
Je nach Verfügbarkeit, Voraussetzung, Berechtigung und Projekt können Sie folgende Fördermittel kombinieren:
- Förderdarlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm für bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten und einem Kinderzuschuss
- Förderkredite aus den KfW-Programmen, z. B. zusätzlich bis zu 100.000 Euro
Wichtig: Die erste Instanz ist immer die zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)! Hier wird der Antrag auf Förderung gestellt. Hier wird der Antrag bewilligt. Erst dann kann sich die BayernLabo um das Förderdarlehen kümmern. Die Antragstellung muss immer vor Baubeginn erfolgen! Und am besten mit Beratung durch die Bewilligungsstelle.
Mehr Infos zur Förderung im Eigenwohnraum: Förderung
Wird barrierefreies Bauen gefördert?
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus barrierefrei bauen oder umbauen wollen, dann unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit gezielten Förderprogrammen. Das Angebot richtet sich an den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung aus. Und das gibt’s in den Förderprogrammen:
- Leistungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 €
- Für Umbauten, wie zum Beispiel bodengleiche Duschen, Rampen oder Treppenlifte
- Gilt für Eigenwohnrum und Mietwohnraum
Wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Baubeginn oder Umbau bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt oder Bezirksregierung) gestellt werden, die für Prüfung und Bewilligung der Förderung verantwortlich ist.
Zurzeit steht im Freistaat Bayern nur ein geringes Förderkontingent für barrierefreies Bauen zur Verfügung. Trotzdem macht es Sinn, sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren. Für die Förderberechtigung gelten Einkommensgrenzen. Ob Sie förderberechtigt sind, können Sie ganz leicht online mit dem BayernLabo Förderlotsen prüfen: Förderlotse
Wissenswertes zu Fördermitteln in Bayern
Was wird wie bei Fördermitteln gefördert?
Das Ziel der Wohnraumförderung ist es, Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und die nicht in der Lage sind Wohnungseigentum zu bilden, zu unterstützen. Deshalb gibt es Förderdarlehen für den Eigenwohnraum und für den Mietwohnraum. Doch wie genau wird hier gefördert?
- Eigenwohnraumförderung: Für Menschen, die für sich selbst bauen oder kaufen wollen.
Ziel: Eigentum schaffen & Altersvorsorge stärken
Fördermittel: Befristet zinsverbilligte Förderdarlehen und Kinderzuschuss Ideal für Familien, Paare und Alleinstehende mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen - Mietwohnraumförderung: Für Bauherren, die bezahlbare Mietwohnungen schaffen wollen
Ziel: Langfristig günstiger Wohnraum für die breite Bevölkerung
Fördermittel: Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse mit Sozialbindung und Mietpreisgrenzen
Übrigens: Beide Förderwege tragen dazu bei, dass Wohnen in Bayern bezahlbar bleibt – für Eigentümer und Mieter!
Mehr Infos über unsere Wohnraumförderung finden Sie auf unserer Homepage
Welche Fördermittel gibt es?
Wenn Sie planen, ein Eigenheim für sich und ihre Familie zu bauen oder zu kaufen, dann gibt es vom Freistaat Bayern dazu attraktive Förderbausteine. Mit Zuschüssen und Zinsverbilligten Darlehen wird die Finanzierung Ihres eigenen Zuhauses deutlich leichter.
Welche Fördermittel gibt es in Bayern für Bau oder Kauf eines Eigenheims?
Zuschüsse:
- z. B. 5.000 € pro Kind
Zinsverbilligte Darlehen mir attraktiven Zinsen und guter Laufzeit:
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm für bis zu 1/3 der Gesamtkosten
Plus mögliche Kombination mit einer KfW-Förderung
Ideal für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen!
Mehr Infos zu Fördermitteln im Eigenwohnraumfinden Sie auf unserer Website
Wissenswertes zum Eigenwohnraum in Bayern
Warum fördert Bayern Wohneigentum?
Wohneigentum sichert die Zukunft. Statt Miete zu zahlen, bezahlt man sein eigenes Haus oder seine eigene Wohnung ab. Kann damit für die Rente vorsorgen oder die Immobilie an seine Kinder weitergeben.
Deshalb unterstützt der Freistaat Bayern mit seinen Förderungen den Bau und Kauf von Wohneigentum.
Die Zuschüsse und Darlehen helfen dabei,
- die eigene Altersvorsorge zu stärken.
- ein eigenes Zuhause für jetzt und später zu schaffen.
- jungen Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen Wohneigentum zu ermöglichen.
- mit Eigentum auch den ländlichen Raum durch die Bindung zur Region zu beleben.
- bezahlbares Wohnen zu realisieren.
- Wohneigentum auch in Städten zu ermöglichen.
- die soziale Balance in der Heimat zu erhalten.
- Perspektiven für mehr Sicherheit, Stabilität und Lebensqualität zu schaffen.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten in der Eigenheimförderung: Eigenwohnraum
Wie funktionieren die Förderungen?
Zur Schaffung von Eigenwohnraum in Bayern gibt es
- zinsverbilligte Darlehen und Kinderzuschüsse für Familien, Paare und Singles
Fair fördern – so funktioniert’s in Bayern: Die Prinzipien der Eigenwohnraumförderung auf einen Blick!
- Bedarfsorientiert – Förderung je nach Einkommen und Haushaltsgröße
- Breit zugänglich – rund 60 % der Haushalte in Bayern sind förderberechtigt
- Familienfreundlich – Extra-Zuschüsse für junge Familien
Mit der Wohnraumförderung des Freistaats Bayern wird der Traum vom Eigenheim für viele Menschen zur Realität!
Informieren Sie sich gleich mit unserem Förderlotsen, ob Sie bzw. Ihr Projekt förderfähig sind: Förderlotse
Welche Voraussetzungen gelten für den Eigenwohnraum?
Wissen Sie eigentlich, ob Sie förderberechtigt sind, was die Zuschüsse und Darlehen des Freistaats Bayern zur Schaffung von Eigenwohnraum angeht? Hier finden Sie es ganz schnell heraus!
Sie wollen bauen oder kaufen? Dann prüfen Sie jetzt, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen!
Voraussetzungen zur Förderberechtigung:
- Sie nutzen die Immobilie selbst – keine Vermietung
- Ihr Haushaltseinkommen liegt unter der Fördergrenze
- Die Wohnfläche ist angemessen, abhängig von der Haushaltsgröße
- Sie stellen den Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Sie sind bereit, dauerhaft im Eigenheim zu wohnen
Unser Tipp: Mit dem Online-Förderlotsen der BayernLabo können Sie schnell prüfen, ob Sie förderberechtigt sind!
Zum BayernLabo Förderlotsen: Förderlotse
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Mit befristet zinsverbilligten Darlehen zum Bau oder Kauf eines Eigenheims bringen wir viele bayerische Bürger und vor allem Familien in ihr eigenes Zuhause. Doch welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um förderberechtigt zu sein?
Die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern ist vor allem dafür gedacht, Menschen mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen bei der Schaffung von eigenem Wohnraum zu unterstützen. Dementsprechend gelten bestimmte Einkommensgrenzen für die Förderfähigkeit (gültig seit 01.09.2023):
- Ein-Personenhaushalt: 28.300 € (Jahresbrutto: ca. 41.600 EUR)
- Zwei-Personenhaushalt: 43.200 € (Jahresbrutto: ca. 62.900 EUR)
- +10.700 € je weitere haushaltsangehörige Person (Jahresbrutto: ca. 15.200 EUR)
- +3.200 € je haushaltsangehöriges Kind (Jahresbrutto: ca. 4.500 EUR)
Also am besten gleich mal mit unserem Förderlotsen checken, ob Sie förderberechtigt sind: Förderlotse
Und wenn Sie förderberechtigt sind? Dann den Antrag vor Kaufvertragsabschluss oder Baubeginn direkt bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landkreis oder kreisfreie Stadt Ihres zukünftigen Wohnorts) vor Ort oder über die Anfrage über das BayernLabo Serviceportal stellen. Die Bewilligungsstelle prüft den Antrag zuerst förderrechtlich und leitet diesen bei Bewilligung an die BayernLabo zur bankmäßigen Prüfung weiter.
Wie kommt man zur Förderung?
Sie wollen bauen oder kaufen und brauchen Unterstützung?
Dann checken Sie hier die Schritte, wie Sie zur Wohnraumförderung in Bayern kommen können!
So läuft die Bewilligungsstrecke ab:
- Schritt: Informieren – z. B. über den Online-Förderlotsen der BayernLabo
- Schritt: Beraten lassen – bei Ihrer zuständigen Bewilligungsstelle
- Schritt: Antrag stellen – mit allen nötigen Unterlagen
- Schritt: Prüfung und Entscheidung der Bewilligungsstelle – individuell nach Einkommen und Projekt
- Schritt: Förderzusage erhalten – für Zuschüsse, Darlehen, Zinsvorteile
- Schritt: Projekt starten – mit staatlicher Unterstützung im Rücken
Unbedingt beachten: Erst nach Bewilligung oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns dürfen Bau oder Kauf gestartet werden!
Mehr zum Ablauf sowie hilfreiche Tipps finden Sie auf unserer Website
Wie funktioniert die Eigenwohnraumsförderung?
Sie wollen ein Haus bauen oder ein Eigenheim kaufen?
Dann ist ein Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen aus der Wohnraumförderung Bayern vielleicht gar nicht so weit entfernt.
In ein paar Schritten können Sie online prüfen, ob Sie bzw. Ihr Projekt förderfähig sind und dann auch die Fördermittel beantragen.
Wie das geht? Ganz einfach über unsere Website
- Schritt: Prüfen Sie mit unserem Online-Förderlotsen Ihre Förderberechtigung.
- Schritt: Wenn Sie förderberechtigt sind, stellen Sie Ihre Anfrage auf Förderung ganz einfach online im BayernLabo Serviceportal. Hier können Sie die Anfrage auch jederzeit einsehen und verwalten.
Die Anfrage wird an Ihre zuständige Bewilligungsstelle geleitet (z. B. Landratsamt, kreisfreie Stadt, Regierung), die sie prüft.
WICHTIG:
- Antrag unbedingt VOR Baubeginn oder Kaufvertrag stellen!
- Alle Unterlagen digital hochladen!
- Bei Fragen an die Bewilligungsstelle vor Ort wenden!
Wissenswertes zum Förderantrag Eigenwohnraum in Bayern
Wo wird der Antrag gestellt?
Die BayernLabo ist das Förderinstitut der BayernLB und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern zuständig.
- Wir sind für die Auszahlung der Darlehen und Zuschüsse in der Wohnraumförderung verantwortlich.
- Die Fördergelder kommen vom Staat bzw. der BayernLabo.
- Für Prüfung und Bewilligung der Förderanträge ist die zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zuständig.
- Der genehmigte Antrag kommt dann zur BayernLabo, und nach erfolgreicher Bankprüfung werden die Fördermittel ausgezahlt.
- Der Antrag auf Wohnraumförderung wird also immer und ausschließlich bei der zuständigen Bewilligungsstelle Ihrer Region gestellt.
Den für Ihren Wohnort zuständige Bewilligungsstelle finden Sie auf unserer Homepage.
Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen, alle Unterlagen vollständig einreichen, vorab bei der Bewilligungsstelle beraten lassen!
Mehr zu Förderungen und Antragstellung erfahren Sie auf unserer Homepage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie haben den Check mit dem BayernLabo Förderlotsen gemacht und wissen, dass Ihr Bau- oder Kaufvorhaben förderfähig ist? Dann steht der Antragstellung auf Wohnraumförderung nichts im Wege! Sie können die Anfrage online im BayernLabo Serviceportal stellen und wir leiten sie an die Bewilligungsstelle weiter. Oder Sie stellen den Antrag direkt vor Ort bei Ihrer zuständigen Bewilligungsstelle.
In jedem Fall benötigen Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Pläne und Erläuterungen zum Bauvorhaben
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- ggf. Grundbuchauszug, Baugenehmigung, Nachweise über Eigenmittel
Bitte beachten Sie: Die genauen Anforderungen können je nach Region leicht variieren. Fragen Sie einfach vorab bei Ihrer zuständigen Bewilligungsstelle nach der aktuellen Checkliste!
Mehr zu Förderungen und Antragstellung erfahren Sie auf unserer Homepage
Welche Fristen sind zu beachten?
Wer eine Wohnraumförderung in Bayern beantragen will, muss unbedingt auf die Fristen achten. Denn der Antrag muss immer vor Baubeginn oder Kauf gestellt werden! Also erst starten, wenn die Förderung bewilligt ist!
Wohnraumförderung Bayern – wann darf ich mit dem Bau oder Kauf starten? Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen oder den Kaufvertrag unterschreiben, wenn:
- Ihr Förderantrag bewilligt wurde.
- Oder Sie eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn von der Bewilligungsstelle erhalten haben.
Ausnahme: Kaufverträge mit Rücktrittsklausel sind unter Umständen zulässig – aber nur mit vorheriger Beratung bei der Bewilligungsstelle!
Unser Tipp: Frühzeitig informieren und Antrag rechtzeitig stellen!
Mehr zu Förderungen und Antragstellung erfahren Sie auf unserer Homepage
Wie lange dauert die Bewilligung?
Mit einem Förderdarlehen der BayernLabo kann man einen Teil seines Finanzierungsbedarfes zum Bau oder Kauf von Haus oder Wohnung zinsgünstig abdecken. Wer beim Check mit unserem Förderlotsen förderberechtigt ist, kann den Antrag direkt bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landkreis oder kreisfreie Stadt Ihres zukünftigen Wohnorts) vor Ort oder die Anfrage über das BayernLabo Serviceportal stellen. Die Bewilligungsstelle bearbeitet dann den Antrag, prüft ihn förderrechtlich und bewilligt ihn.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Wohnraumförderung bei der Bewilligungsstelle?
- Die Bearbeitungsdauer kann je nach Förderprogramm und Region mehrere Wochen bis wenige Monate betragen.
- Vor allem bei hoher Nachfrage kann es zu Verzögerungen kommen.
- Vollständig vorgelegte Unterlagen (Antrag und entsprechende Nachweise) beschleunigen den Prozess.
Die BayernLabo hat keinen Einfluss auf Bearbeitungsdauer und Entscheidung der Bewilligungsstelle. Erst nach Bewilligung des Antrags durch die Bewilligungsstelle, kann die BayernLabo bankmäßig prüfen.
Unser Tipp: Wohnraumförderung frühzeitig beantragen und gegebenenfalls bei der zuständigen Bewilligungsstelle nach dem aktuellen Stand fragen. Oft reicht ein kurzer Anruf oder eine E-Mail.
Alles über Antragstellung, Dauer und Bewilligung erfahren Sie auch auf unserer Homepage
Besteht die Möglichkeit einen Förderantrag nach Baubeginn zu erhalten?
Sie haben schon mit dem Bau Ihres Objektes begonnen bzw. den Kaufvertrag unterschrieben, bevor Ihr Förderantrag bewilligt wurde? Dann gilt:
Es ist leider keine Wohnraumförderung möglich!
Ausnahme: Sie haben sich vorher eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn von Ihrer zuständigen Bewilligungsstelle geholt.
Achtung: Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich!
Unser Tipp: Immer vor dem ersten Spatenstich oder Vertragsabschluss den Antrag stellen oder eine Zustimmung einholen!
Mehr zu Förderungen und Antragstellung erfahren Sie auf unserer Homepage
Wo gibt es Hilfe und Unterstützung?
Sie wollen Wohnraumförderung beantragen und brauchen dabei Unterstützung? Dann wenden Sie sich an Ihre zuständige Bewilligungsstelle:
- Landratsamt (wenn Sie im Landkreis wohnen)
- Stadtverwaltung (bei kreisfreien Städten)
Dort erhalten Sie:
- Persönliche Beratung
- Hilfe beim Ausfüllen des Antrags
- Infos zu Förderhöhe, Einkommensgrenzen und Fristen
Die Bewilligungsstelle kümmert sich dann auch um Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags. Ihre zuständige Bewilligungsstelle finden Sie auf unserer Homepage.
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