Bayern Labo

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der bayernlabo.de veröffentlichten Website der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen folgender Ausnahmen teilweise nicht mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten):

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Die verwendeten informationstragenden Videoinhalte enthalten keine synchrone und dynamisch zuschaltbare Audiodeskription. Zudem stehen keine Volltext-Alternativen zur Verfügung.
  2. Die HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen auf der Website sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
  3. Auf der Website werden teilweise Grafiken für die Darstellung von Schriften verwendet.
  4. Die verwendeten Grafiken und Layoutgrafiken auf der Website sind teilweise nicht mit Alternativtexten versehen.
  5. Die Reihenfolge der Tastaturbedienung im Navigationsmenü und in den vorgeschalteten Datenschutz-Einstellungen ist teilweise nicht schlüssig.
  6. Die Website beinhaltet keine alternativen Zugangswege, wie eine Suchfunktion.
  7. Die Anpassung von Textabständen, Schriften und Schriftgrößen auf der Startseite der Website führt teilweise zur Überlappung von Text und zum Verlust von Funktionalitäten.
  8. Die auf der Website verlinkten PDFs sind nicht barrierefrei. 

Auf dieser Website wird DIGIaccess eingesetzt, um Barrierefreiheitsfunktionen gemäß EN 301 549 bereitzustellen und unter anderem folgende Anpassungsmöglichkeiten zu gewährleisten:

  1. Anpassung von Schriftart und -familie sowie Zeilenabstand, Zeilenausrichtung und Zeilenhöhe.
  2. Auswahl vordefinierter Farbkontrastprofile wie hell, dunkel, invertiert und monochrom sowie Farbschemata von Titeln, Texten und Hintergründen mit verschiedenen kontrastreichen Farboptionen.
  3. Hervorhebung von Inhalten wie Links und Titel zur besseren Navigation durch die Website.
  4. Anpassung von Farbe und Größe der Maus sowie virtuelle Tastatur.

Die Funktionen von DIGIaccess lassen sich mittels Aufrufen des Tool-Icons sowohl über Maus als auch Tastatur bedienen. Mehr über DIGIaccess unter: www.digiaccess.org

Erklärung zur Barrierefreiheit Serviceportal

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der BayernLabo Serviceportal veröffentlichten Website und ihrer Unterseiten der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen folgender Ausnahmen teilweise nicht mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten):

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Die verwendeten Bedienelemente und HTML-Strukturelemente im Serviceportal können teilweise nicht ohne sensorische Merkmale genutzt werden. Die Komptabilität für Screenreader im Serviceportal ist teilweise eingeschränkt.
  2. Die Anpassung von Texten und Grafiken in Kontrast oder Größe sind zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich.
  3. Die Reihenfolge der Tastaturbedienung im Navigationsmenü und in den Bereichen des Serviceportals ist teilweise nicht schlüssig. Eine Bedienung ohne Maus ist nur eingeschränkt möglich.
  4. Die Verständlichkeit von Fehlermeldungen bzgl. ihrer Verständlichkeit und Aussagekraft zur Fehlerbehebung ist teilweise eingeschränkt. Anpassungen zur Unterstützung der Fehlervermeidung sind noch ausstehend.
  5. Das Serviceportal beinhaltet keine alternativen Zugangswege.
  6. Die im Serviceportal generierten PDFs sind nicht barrierefrei. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 auf der Grundlage einer BIK BITV-Selbstbewertung erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Tel.: +49 89 2171-08 oder via E-Mail an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Informationen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Name und Anschrift
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner Straße 16, 80333 München

Telefonnummer
089 / 21 71 – 08

Die Förderkredite der BayernLabo stellen Dienstleistungen dar, für die die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (im Folgenden abgekürzt: BFSG) gelten. 

In Verbindung hierzu gilt außerdem die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Verordnung.

Nach den Vorgaben des BFSG muss ein Dienstleistungserbringer seine Dienstleistungen barrierefrei gestalten. 

Die Informationen über die Erfüllung dieser Vorgabe sind der Allgemeinheit ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.

Im Interesse der Verbraucher soll auf diese Weise die Barrierefreiheit von Dienstleistungen sichergestellt werden.

In dieser Information erklären wir die Dienstleistung rund um die Förderkredite der BayernLabo

Es handelt sich um eine reine Information. Die genauen Vereinbarungen stehen im Vertrag.

Die Informationen sind in die folgenden Abschnitte unterteilt:

  1. Beschreibung und Erläuterung der Kredite
  2. Erläuterungen zur technischen Barrierefreiheit
  3. Umgang mit Beschwerden
  4. Marktüberwachungsbehörde

1.Beschreibung und Erläuterung der Kredite

2. Erläuterungen zur technischen Barrierefreiheit

3. Umgang mit Beschwerden

4. Marktüberwachungsbehörde

Die vorliegende Kundeninformation wird in regelmäßigen Abständen überprüft und auf unserer Internetseite www.bayernlabo.de veröffentlicht.

Informationen nach den Artikeln 13, 14, 21 der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte finden Sie auf unserer Homepage. 

Wir senden Ihnen unsere Datenschutzhinweise auch gerne zu.

Stand dieser Information nach BFSG: 26. Juni 2025