Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der bayernlabo.de veröffentlichten Website der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen folgender Ausnahmen teilweise nicht mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten):
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die verwendeten informationstragenden Videoinhalte enthalten keine synchrone und dynamisch zuschaltbare Audiodeskription. Zudem stehen keine Volltext-Alternativen zur Verfügung.
- Die HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen auf der Website sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
- Auf der Website werden teilweise Grafiken für die Darstellung von Schriften verwendet.
- Die verwendeten Grafiken und Layoutgrafiken auf der Website sind teilweise nicht mit Alternativtexten versehen.
- Die Reihenfolge der Tastaturbedienung im Navigationsmenü und in den vorgeschalteten Datenschutz-Einstellungen ist teilweise nicht schlüssig.
- Die Website beinhaltet keine alternativen Zugangswege, wie eine Suchfunktion.
- Die Anpassung von Textabständen, Schriften und Schriftgrößen auf der Startseite der Website führt teilweise zur Überlappung von Text und zum Verlust von Funktionalitäten.
- Die auf der Website verlinkten PDFs sind nicht barrierefrei.
Auf dieser Website wird DIGIaccess eingesetzt, um Barrierefreiheitsfunktionen gemäß EN 301 549 bereitzustellen und unter anderem folgende Anpassungsmöglichkeiten zu gewährleisten:
- Anpassung von Schriftart und -familie sowie Zeilenabstand, Zeilenausrichtung und Zeilenhöhe.
- Auswahl vordefinierter Farbkontrastprofile wie hell, dunkel, invertiert und monochrom sowie Farbschemata von Titeln, Texten und Hintergründen mit verschiedenen kontrastreichen Farboptionen.
- Hervorhebung von Inhalten wie Links und Titel zur besseren Navigation durch die Website.
- Anpassung von Farbe und Größe der Maus sowie virtuelle Tastatur.
Die Funktionen von DIGIaccess lassen sich mittels Aufrufen des Tool-Icons sowohl über Maus als auch Tastatur bedienen. Mehr über DIGIaccess unter: www.digiaccess.org
Erklärung zur Barrierefreiheit Serviceportal
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der BayernLabo Serviceportal veröffentlichten Website und ihrer Unterseiten der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen folgender Ausnahmen teilweise nicht mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten):
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die verwendeten Bedienelemente und HTML-Strukturelemente im Serviceportal können teilweise nicht ohne sensorische Merkmale genutzt werden. Die Komptabilität für Screenreader im Serviceportal ist teilweise eingeschränkt.
- Die Anpassung von Texten und Grafiken in Kontrast oder Größe sind zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich.
- Die Reihenfolge der Tastaturbedienung im Navigationsmenü und in den Bereichen des Serviceportals ist teilweise nicht schlüssig. Eine Bedienung ohne Maus ist nur eingeschränkt möglich.
- Die Verständlichkeit von Fehlermeldungen bzgl. ihrer Verständlichkeit und Aussagekraft zur Fehlerbehebung ist teilweise eingeschränkt. Anpassungen zur Unterstützung der Fehlervermeidung sind noch ausstehend.
- Das Serviceportal beinhaltet keine alternativen Zugangswege.
- Die im Serviceportal generierten PDFs sind nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 auf der Grundlage einer BIK BITV-Selbstbewertung erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Tel.: +49 89 2171-08 oder via E-Mail an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Informationen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Name und Anschrift
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner Straße 16, 80333 München
Telefonnummer
089 / 21 71 – 08
Die Förderkredite der BayernLabo stellen Dienstleistungen dar, für die die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (im Folgenden abgekürzt: BFSG) gelten.
In Verbindung hierzu gilt außerdem die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Verordnung.
Nach den Vorgaben des BFSG muss ein Dienstleistungserbringer seine Dienstleistungen barrierefrei gestalten.
Die Informationen über die Erfüllung dieser Vorgabe sind der Allgemeinheit ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.
Im Interesse der Verbraucher soll auf diese Weise die Barrierefreiheit von Dienstleistungen sichergestellt werden.
In dieser Information erklären wir die Dienstleistung rund um die Förderkredite der BayernLabo
Es handelt sich um eine reine Information. Die genauen Vereinbarungen stehen im Vertrag.
Die Informationen sind in die folgenden Abschnitte unterteilt:
- Beschreibung und Erläuterung der Kredite
- Erläuterungen zur technischen Barrierefreiheit
- Umgang mit Beschwerden
- Marktüberwachungsbehörde
1.Beschreibung und Erläuterung der Kredite
Im Folgenden beschreiben wir, wie die Förderkredite funktionieren, und die wesentlichen Eigenschaften der Förderkredite.
Vereinzelt nutzen wir bestimmte Fachbegriffe, wenn diese rechtlich erforderlich sind.
Die Fachbegriffe werden näher erklärt.
1.1 Beschreibung der Funktionsweise und der wesentlichen Inhalte des Kreditvertrags
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus für Ihre eigenen Wohnzwecke oder zur Schaffung von Mietwohnraum kaufen oder bauen möchten, leihen wir Ihnen hierfür Geld.
Für das geliehene Geld zahlen Sie Zinsen.
Sie müssen das geliehene Geld an uns zurückzahlen.
Die Rückzahlung des geliehenen Geldes heißt Tilgung.
1.2 Kreditart
Die Kredite der BayernLabo sind Immobiliarförderdarlehen mit Annuitätentilgung und mit unterschiedlichen Laufzeitmodellen.
Die Kredite sind zweckgebunden, dürfen also nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Sie sind durch ein Grundpfandrecht zu besichern.
1.3 Wie kommt der Kredit zustande
Damit wir Ihnen Geld leihen können, müssen Sie als erstes einen Antrag bei der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle einreichen.
Wir können Ihnen einen Kredit nur gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüft als erstes die Bewilligungsstelle.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erlässt die Bewilligungsstelle einen Bewilligungsbescheid.
Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, prüfen wir, ob auch die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Liegen auch die weiteren Voraussetzungen vor, unterbreiten wir Ihnen ein Kreditangebot.
Die Einzelheiten des Kredits werden in einem Kreditvertrag geregelt.
1.3.1 Inhalt des Kreditvertrages
Der Kreditvertrag regelt unter anderem folgende Dinge:
- Höhe des Kredits
- Zweck des Kredits
- Höhe der Zinsen
- Laufzeit des Kredits
- Rückzahlung des Kredits (Tilgung)
- Sicherheiten
Der Kreditvertrag enthält außerdem Ihre Rechte und Pflichten als Kreditnehmer und unsere Rechte und Pflichten als Kreditgeber.
1.3.2 Zweckgebundenheit des Kredits
Der Kredit ist zweckgebunden, das heißt, er darf nur für den Kauf oder den Bau der in dem Kreditvertrag genannten Wohnung oder des genannten Hauses verwendet werden.
1.3.3 Zinssatz
Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Zinssatz (Festzinssatz).
Dieser Zinssatz gilt für einen Konditionsbindungszeitraum, das heißt einen fest vereinbarten Zeitraum.
Der Zinssatz kann für die gesamte Vertragslaufzeit gebunden sein.
Der Konditionsbindungszeitraum kann auch kürzer als die Vertragslaufzeit sein.
Dann wird vor dem Ende des Konditionsbindungszeitraums ein neuer fester Zinssatz für einen neuen Konditionsbindungszeitraum festgelegt.
Dieses Verfahren setzt sich fort, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.
1.3.4 Laufzeit des Kredits
Die Laufzeit des Kredits ist abhängig von den zu zahlenden Zinsen, der Höhe der Tilgung und der Dauer der Konditionsbindung.
Aus diesem Grund kann die Laufzeit nur im Einzelfall und nur ungefähr angegeben werden.
1.3.5 Rückzahlung des Kredits (Tilgung)
Es handelt sich bei dem Kredit um einen Kredit mit Annuitätentilgung.
Das heißt, dass Sie zu den im Vertrag vereinbarten Fälligkeitsterminen jeweils am Monatsende eine Rate (Annuität) bezahlen.
Während der Tilgungsphase werden aus jeder Rate zunächst die laufenden Zinsen (Zinsanteil) abgedeckt.
Die restliche Rate wird zur Tilgung des Kredits verwendet (Tilgungsanteil).
Der in der Rate enthaltene Zinsanteil wird aus der jeweiligen Restschuld des Kredits berechnet.
Wenn der Zinssatz nicht verändert wird, sinkt daher mit fortschreitender Laufzeit und Tilgung des Kredits der Zinsanteil der Rate.
Der Tilgungsanteil steigt entsprechend.
Die so „ersparten Zinsen“ werden also zur verstärkten Tilgung eingesetzt.
1.3.6 Höhe der einzelnen Raten
Die Raten bleiben bis zum Ende des jeweiligen Konditionsbindungszeitraums unverändert.
Anschließend wird für den neuen Konditionsbindungszeitraum eine neue Rate festgelegt, die in ihrer Höhe wieder gleichbleibt, bis der Bindungszeitraum vorüber ist.
Wie hoch die Rate jeweils ist, bestimmt sich nach der im Vertrag vereinbarten Zinshöhe und der dem im Vertrag vereinbarten Verwaltungskostenbeitrag bzw. der im Vertrag vereinbarten Tilgungshöhe.
1.3.7 Sicherheiten
Der Kredit wird durch eine Grundschuld an der finanzierten Immobilie besichert.
Diese Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und steht im Rang nach Grundpfandrechten, die andere Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen für Ihre zu finanzierende Wohnung oder Haus sichern.
Weiter werden Sie uns als Sicherheit die Ansprüche auf Rückgabe der Grundschulden abtreten, die unserer Grundschuld im Rang vorgehen oder gleichstehen (= Abtretung von Rückgewähransprüchen).
Zudem ist als Sicherheit ein sofort vollstreckbares abstraktes Schuldversprechen abzugeben.
Mit diesem Schuldversprechen können wir die Zwangsvollstreckung in Ihr persönliches Vermögen betreiben.
1.3.8 Folgen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
Wenn Sie Ihre Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllen, können wir den Kreditvertrag kündigen.
Sie verstoßen zum Beispiel gegen die Verpflichtungen, wenn
- Sie die vereinbarten Raten nicht pünktlich oder nicht vollständig bezahlen (Zahlungsverzug) oder
- wenn das geförderte Objekt nicht ausreichend gegen Brand versichert ist.
Kündigen wir den Kreditvertrag, müssen Sie die restliche Schuld aus dem Kredit vorzeitig zurückzahlen.
Außerdem können wir einen Schaden ersetzt verlangen, der uns aus einer Pflichtverletzung entsteht.
Können Sie die Restschuld nicht leisten, dürfen wir die bestellten Sicherheiten verwerten.
Das bedeutet, dass wir aus dem abstrakten Schuldversprechen die Zwangsvollstreckung in Ihr persönliches Vermögen betreiben können.
Zum Beispiel können wir Ihr Arbeitseinkommen pfänden.
Als letztes Mittel kann es bedeuten, dass Ihre Immobilie zwangsversteigert werden kann.
1.4 Hinweise auf das Recht zum Widerruf
Im Einzelfall kann Ihnen ein zeitlich befristetes Recht zum Widerruf des Kreditvertrages zustehen nach den besonderen Bestimmungen zum Verbraucherrecht.
Dies gilt aber nur für Verträge, die im Fernabsatzweg geschlossen wurden.
Ein Vertrag ist im Fernabsatzweg geschlossen, wenn er
- ohne persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und der zuständigen Bewilligungsstelle oder
- ohne persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und der BayernLabo und
- unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel Telefon oder Internet) zustande kommt.
Darüber hinaus steht Ihnen kein Widerrufsrecht hinsichtlich des Kreditvertrages zu.
2. Erläuterungen zur technischen Barrierefreiheit
Das Gesetz schreibt vor, dass Webseiten und Online-Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind.
Zusätzlich zu unserer Webseite bieten wir folgende Anwendungen an:
- Förderlotse im öffentlichen Bereich („Mini-Förderlotse“)
- Förderlotse
- Serviceportal
Der Mini-Förderlotse ermöglicht ohne Registrierung eine Vorabprüfung, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
Der Förderlotse und das Serviceportal befinden sich im privaten Raum. Sie können nur durch Anmeldung mit der Bayern-ID oder über „Mein Unternehmenskonto“ geöffnet werden.
Über den Förderlotsen können Sie neue Anträge stellen.
Im Serviceportal verwalten Sie ein bereits bestehendes Darlehen.
Nachfolgend beschreiben wir, wie unsere Webseiten und Online-Anwendungen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen:
2.1 Wahrnehmbarkeit
Form, Schriftart, Größe, Kontraste und Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen der Informationen sind so dargestellt, dass sie dem Zusammenhang entsprechend angemessen sind.
Die folgenden Anpassungsmöglichkeiten können Sie vornehmen:
- Schriftgröße
- Schriftart und -familie
- Zeilenabstand und Zeilenausrichtung und Zeilenhöhe
- Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Nutzbarkeit ohne Farben
- Auswahl vordefinierter Farbkontrastprofile wie hell, dunkel, invertiert und monochrom
- Auswahl vordefinierter Farbschemata von Titeln, Texten und Hintergründen mit verschiedenen kontrastreichen Farboptionen
- Hervorhebung von Inhalten wie Links und Titel zur besseren Navigation durch die Webseite
- Anpassung von Farbe und Größe der Maus sowie virtuelle Tastatur
Weitere Funktionalitäten zur Unterstützung der Wahrnehmbarkeit:
- Verfügbarkeit von HTML-Strukturelementen für Listen
- Auszeichnung von Absätzen mit geeigneten Strukturelementen
- Barrierefreier Aufbau und Auszeichnung von Datentabellen
- Beschriftung von Formularelementen ist programmatisch ermittelbar
- Sinnvolle Reihenfolge der Seiteninhalte
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- Keine Verwendung von Schriftgrafiken
- Alternativtexte für Bedienelemente (noch nicht umgesetzt im Förderlotsen und im Serviceportal)
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte (noch nicht umgesetzt im Mini-Förderlotsen und im Förderlotsen)
- Nutzbarkeit ohne Bezug auf sensorische Merkmale (noch nicht umgesetzt im Förderlotsen und im Serviceportal)
- Anpassung der Textgröße auf 200 % (noch nicht umgesetzt im Serviceportal)
- Anpassung der Seiteninhalte durch Umbrechen der Inhalte (noch nicht umgesetzt im Serviceportal)
2.2 Bedienbarkeit
Die Informationen sind jederzeit zugänglich.
Sie sind mit einem Titel versehen und sind über das Inhaltsverzeichnis der Webseite auffindbar.
Weitere Funktionalitäten zur Unterstützung der Bedienbarkeit:
- Anpassbarkeit der Zeitbegrenzung für Seiteninhalte
- Vermeidung von Elementen die ein Flackern erzeugen
- Sinnvolle Bezeichnung der Dokumententitel anhand ihres Inhalts
- Aussagekräftige Linktexte, Überschriften und Beschriftungen
- Sichtbare Beschriftung des zugänglichen Namens für Bedienelemente und Beschriftungen
- Keine Tastaturfalle (noch nicht umgesetzt im Serviceportal)
- Möglichkeit zur Auslassung bestimmter Inhaltsbereiche (noch nicht umgesetzt im Serviceportal)
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung (noch nicht umgesetzt im Serviceportal)
- Alternative Zugangswege zum Mini-Förderlotsen und zum Förderlotsen (noch nicht umgesetzt für das Serviceportal)
2.3 Verständlichkeit
Diese Informationen über die Funktionsweise unserer Förderkredite sind in einer Sprache formuliert, die nicht den Schwierigkeitsgrad „B2“ übersteigt.
Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt.
Sie können die Informationen also lesen oder hören, indem Sie sich diese mittels Screenreader-Unterstützung vorlesen lassen.
Fachbegriffe werden grundsätzlich im Text erläutert.
Weitere Funktionalitäten zur Unterstützung der Verständlichkeit:
- Angabe der Hauptsprache
- Konsistente Navigation und Bezeichnung von Navigationsmechanismen
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus oder Eingabe (noch nicht umgesetzt im Förderlotsen)
2.4 Robustheit
Unsere Webseiten und die assistiven Techniken können miteinander verwendet werden.
2.5 Künftige Maßnahmen
Es bestehen weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs.
Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich umzusetzen.
3. Umgang mit Beschwerden
Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle.
Es ist uns wichtig, dass Sie die Möglichkeit haben, Kritik zu äußern und uns Ihre Anregungen mitzuteilen.
Die vorliegende Information richtet sich an Sie als unseren (möglichen) Kunden.
Sie soll Ihnen Antworten darauf geben, wie und wo Sie sich beschweren können und wie unser Beschwerdeprozess abläuft.
Ihre Beschwerde können Sie elektronisch, schriftlich oder mündlich an uns richten.
3.1 So erreichen Sie uns
- Per Post: BayernLabo, Beschwerdestelle -9111- , Postfach 20 05 37, 80005 München
- Per E-Mail: info@bayernlabo.de
- Per Telefon: 089 /21 21 - 08
Um Ihre Beschwerde unmittelbar bearbeiten zu können, benötigen wir:
- Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Kundennummer, ggf. E-Mail-Adresse)
- Beschreibung des Sachverhaltes
- Formulierung des Anliegens bzw. die Angabe, was Sie mit der Beschwerde erreichen möchten (z. B. Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit)
- Kopien der zum Verständnis des Vorgangs notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden)
- Wenn Sie sich namens und im Auftrag einer anderen Person an uns wenden, eine Vertretungsberechtigung dieser Person
3.2 So gehen wir vor
Wir bearbeiten Ihr Anliegen so rasch wie möglich.
Sofern die Klärung des Sachverhalts nicht zeitnah erfolgen kann, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die konkrete Dauer der Bearbeitung im Einzelfall hängt insbesondere von der Schwierigkeit ab oder der Notwendigkeit, ob Dritte einbezogen werden müssen.
Grundsätzlich streben wir eine Beantwortung innerhalb von drei Wochen an.
Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber informieren.
Gibt die BayernLabo der Beschwerde nicht vollständig statt, so erhalten Sie eine verständliche Begründung.
3.3 Alternative Streitbeilegungsverfahren
Wenn Sie mit unserem Lösungsvorschlag nicht einverstanden sind, können Sie sich an die folgenden Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung wenden:
Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands VÖB
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon (0 30) 81 92-2 95
Telefax (0 30) 81 92-2 99
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
Ferner haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten oder eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen, sofern Ihre Beschwerde einen behaupteten Verstoß gegen Vorschriften betrifft, deren Einhaltung die Bundesanstalt überwacht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter:
www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschwe-ren/BeiBaFinbeschweren_node.htmlWissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit.
3.4 Das sollten Sie sonst noch wissen
Die Bearbeitung von Beschwerden ist unentgeltlich.
Alle Beschwerden werden elektronisch registriert.
4. Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die beschriebene Dienstleistung nicht barrierefrei ist, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden.
Die Marktüberwachungsbehörde kontrolliert und überwacht die Einhaltung der Regelungen zur Barrierefreiheit.
Die für die Marktüberwachung zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Die MLBF ist vorläufig wie folgt erreichbar:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Die vorliegende Kundeninformation wird in regelmäßigen Abständen überprüft und auf unserer Internetseite www.bayernlabo.de veröffentlicht.
Informationen nach den Artikeln 13, 14, 21 der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte finden Sie auf unserer Homepage.
Wir senden Ihnen unsere Datenschutzhinweise auch gerne zu.
Stand dieser Information nach BFSG: 26. Juni 2025