Fragen zu aktuellen Kundenanschreiben

Hier erhalten Sie Informationen zum Kundenanschreiben der BayernLabo wie SEPA-Vorankündigung, Jahreskontoauszug und Jahressaldomitteilung.
SEPA-Vorankündigung
Sie haben von uns ein Schreiben zur Vorankündigung nach SEPA erhalten und haben nun Fragen zu Ihrem bislang unverzinslichen staatlichen Darlehen:
Entsprechend den Vereinbarungen im Darlehensvertrag/ den Weiteren Darlehensbedingungen läuft bei Ihrem Darlehen die Zinssenkung auf 0 % zu dem in der Vorankündigung genannten Termin aus. Diese Zinssenkung kann nach Maßgabe des Darlehensvertrags/ der Weiteren Darlehensbedingungen verlängert werden, wenn
- die geförderte Wohnung von Ihnen (und Ihrer Familie) weiter selbstgenutzt wird und
- der BayernLabo auf Ihren Antrag anhand einer aktuellen Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) nachgewiesen wird, dass das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrer Familie die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet (bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisverwaltungsbehörde).
Sie erhalten von uns etwa drei Monate vor Auslauf der Zinssenkung entsprechende Formulare. Sollte die derzeitige Niedrigzinsphase anhalten, wird der vertraglich vorgesehene Zins von 7 % p.a. aus heutiger Sicht auf einen Zinssatz gesenkt, der sich am dann gültigen Kapitalmarkt orientiert.
Sie können Ihr Darlehen jederzeit zu den in der Vorankündigung genannten Fälligkeitsterminen ganz oder teilweise zusammen mit der planmäßigen Darlehensleistung ohne weitere Kosten zurückzahlen.
Jahreskontoauszug
Sie haben für Ihr(e) Darlehen einen Kontoauszug für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erhalten und haben nun Fragen zu Ihren Jahresleistungen und deren Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder anderen Dritten:
Mit dem Kontoauszug können Sie die Jahresleistungen für Ihr(e) Darlehen im gesamten Jahr 2024 überprüfen und gegenüber dem Finanzamt oder anderen Dritten nachweisen.
Sie suchen eine einfache und komfortable Art, rund um die Uhr und auch am Wochenende Informationen über Ihre Finanzierungsmittel abzufragen, uns Änderungen persönlicher Daten mitzuteilen oder uns einfach eine Frage zu stellen?
Dann nutzen Sie doch unser Online Banking. Die erforderlichen Informationen erhalten sie unter Anderem hier: start - BayernLabo Serviceportal (bayernlb.de)
Sie haben für Ihr(e) Darlehen einen Kontoauszug erhalten und haben nun Fragen zu Ihren bereits zurückgezahlten Darlehen:
Sie erhalten für alle im Jahre 2024 voll zurückgezahlten Darlehen noch einen Kontoauszug. Auf diesem wird der Restsaldo von 0,00 EUR und der zuletzt gültige Nennbetrag vor Volltilgung ausgewiesen. Für alle früher zurückgezahlten Darlehen erhalten Sie keinen Jahreskontoauszug mehr.
Sie haben für Ihr(e) Darlehen einen Kontoauszug erhalten und haben nun Fragen zu Ihren bereits geleisteten Vorauszahlungen für das Jahr 2025:
Bestehende Vorauszahlungen für das Jahr 2025 werden auf dem Jahreskontoauszug für das Jahr 2024 nicht angedruckt. Erst nach dem Erreichen des entsprechenden Fälligkeitstages im Jahre 2025 werden die Vorauszahlungen verbucht. Den Zahlungseingang sehen Sie dann auf dem Kontoauszug für das nächste Jahr.
Im vergangenen Jahr hat ein Schuldnerwechsel stattgefunden:
Zum Jahresbeginn erhält nur der aktuelle Hauptdarlehensnehmer einen Kontoauszug für den Zeitraum vom Tag des Schuldnerwechsels bis 31.12.2024.
Sie benötigen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, einen Kontoauszug für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum Tag des Schuldnerwechsels? Dann verwenden Sie bitte das unten aufgeführte Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Jahressaldomitteilung
Sie haben für Ihr(e) Darlehen eine Saldomitteilung erhalten und haben nun Fragen zu Ihren bereits zurückgezahlten Darlehen:
Es werden alle im Jahre 2024 voll zurückgezahlten Darlehen mit einem Restsaldo von 0,00 EUR und dem zuletzt gültigen Nennbetrag vor Volltilgung aufgeführt. Alle früher zurückgezahlten Darlehen sind auf der Saldomitteilung von 2024 nicht mehr enthalten.
Sie haben für Ihr(e) Darlehen eine Saldomitteilung erhalten und haben nun Fragen zu Ihrem leistungsfreien Baudarlehen:
Leistungsfreie Baudarlehen sind Darlehen, die bei Einhaltung der Förderbestimmungen nach Ablauf der Zweckbestimmung des geförderten Objektes erlassen werden (also nicht zurückgezahlt werden müssen). Während der Zweckbestimmung des geförderten Objektes (also während der Darlehenslaufzeit) müssen keine Zins- oder Tilgungsleistungen gezahlt werden. Auch wenn diese Förderung bei durchgehender Einhaltung der Förderbestimmungen wirtschaftlich einem Zuschuss gleichkommt, handelt es sich doch um ein Darlehen, für das wir Ihnen während der Zweckbestimmung des geförderten Objektes eine Saldomitteilung senden müssen. Nach Erlass des leistungsfreien Baudarlehens weist die letzte Mitteilung einen Saldo von 0,00 Euro aus.
Sie haben für Ihr(e) Darlehen Kontoauszüge und zusätzlich eine Saldomitteilung für Ihr(e) Leistungsfreies(en) Darlehen bzw. Vorauszahlung(en) erhalten:
Für Leistungsfreie Darlehen bzw. Vorauszahlungen wird kein Kontoauszug erstellt. Sie erhalten zusätzlich zu dem(den) Kontoauszug(Kontoauszügen) für Ihr(e) Darlehen mit Leistungsteil eine Saldomitteilung für Ihr(e) Leistungsfreies(en) Darlehen bzw. Vorauszahlung(en) in Listenform.