Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Mit der Einkommensorientierten Förderung (EOF) fördert die BayernLabo im Auftrag des Freistaats Bayern zinsgünstige Darlehen sowie ergänzende Zuschüsse für den Neubau-, den Ersterwerb, den Umbau und für Sanierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern in Bayern.
Ziel ist es, den Bedarf an zeitgemäßen und bezahlbaren Mietraum vor allem in Ballungsgebieten so gut es geht zu decken.
Was wird gefördert?
Gefördert wird das Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch
- Neubau
- Gebäudeänderung
- Gebäudeerweiterung
- Ersterwerb und
- Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen, sofern die bestehenden Bindungen spätestens fünf Kalenderjahre nach Antragstellung enden
Wie hoch ist das Darlehen?
Der Bauherr/Erwerber erhält ein objektabhängiges Darlehen sowie ein belegungsabhängiges Darlehen. Beide Darlehen sind zur teilweisen Finanzierung der Gesamtkosten der Baumaßnahmen bestimmt. Ergänzend zum objektabhängigen Darlehen wird ein Zuschuss bis zu 300 Euro je m² Wohnfläche gewährt.
Objektabhängiger Darlehensteil
Je m² Wohnfläche bis zu 50 % der Kostenobergrenze nach Nr. 22.6 WFB 2012. Bei besonders förderungswürdigen Vorhaben oder Wohnungen bestehen Erhöhungsmöglichkeiten. Der objektabhängige Darlehensteil wird als Festbetrag gewährt.
Belegungsabhängiger Darlehensteil
Das Darlehen ist so zu bemessen, dass aus den Zinserträgen die Aufwendungen für die Zusatzförderung erwirtschaftet werden können.
Zusatzförderung für Mieter
Die Mieter erhalten je nach Höhe ihres Einkommens eine Zusatzförderung, die die Marktmiete auf eine für sie angemessene Miete senkt. Diese Zusatzförderung wird aus dem Zinsaufkommen des belegungsabhängigen Darlehens finanziert.
Förderkonditionen
Objektabhängiger Darlehensteil
Zinssatz | 0,50 % p.a. |
Einmalige Verwaltungskosten | insgesamt 3 % p.a. gestreckt auf 3 Jahre |
Tilgung | Tilgung 1,00 % p.a. bis max. 4,00 % zuzüglich ersparter Zinsen; die ersten 3 Jahre sind tilgungsfrei |
Zuschuss | bis 300 Euro je m² Wohnfläche |
Belegungsabhängiger Darlehensteil
Zinsen | 1,75 % p.a. |
Tilgung | 1,00 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen; die ersten 10 Jahre sind tilgungsfrei |
Informationsstand: 01.01.2019
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (wohnen.bayern.de)