Bayern Labo

Eigenheimförderung Bayern: Mit dem Förderlotsen erfahren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind

Prüfen Sie mit unserem Förderlotsen, ob Sie förderberechtigt sind.

Bannerbild Förderlotse Bayern zur Eigenheimförderung der BayernLabo

Die Eigenheimförderung des Freistaats Bayern und der BayernLabo richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Daraus errechnet sich das Haushaltseinkommen, indem alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt und dann Pauschalen, Freibeträge und weitere mögliche Beträge abgezogen werden. Wenn das daraus resultierende Einkommen unter der definierten Einkommensgrenze liegt, können Sie sofort einen Förderantrag stellen.

HaushaltsgrößeEinkommengrenze in EURJahresbrutto in EUR
Einpersonenhaushalt22.60032.300
Zweipersonenhaushalt34.50049.200
Zuzüglich für jede weitere haushaltsangehörige Person (auch Kinder)8.50012.100
Zuzüglich für jedes haushaltsangehörige Kind2.5003.600

Sonderregelung bei der Einkommensberechnung

In einigen Fällen der Immobilienfinanzierung können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden:

  • Bei Ehepaaren und Lebenspartnern, die nicht länger als sieben Jahre verheiratet sind: 5.000 Euro
  • Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
  • Bei Personen, die Unterhalt zahlen
    • an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner: bis zu 6.000 Euro,
    • an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro,
    • an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro,
    • an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen: bis zu 4.000 Euro.

Einkommensgrenzen bei der Immobilienfinanzierung nach Artikel 11 BayWoFG bzw. in der Verordnungsermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums, für Bau, Wohnen und Verkehr genannten Einkommensgrenzen. Das Einkommen wird nach den Vorschriften der Artikel 5 bis 7 BayWoFG berechnet. Dabei können je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller bestimmte Beträge abgesetzt werden. Die Berechnung beruht zwar auf steuerrechtlicher Grundlage, weicht aber doch im Einzelnen davon ab. Es kann deshalb nicht allgemein verbindlich gesagt werden, bis zu welchem Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenze (noch) eingehalten wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Beispiele zur Berechnung der Einkommensgrenzen

Die Berechnungsbeispiele zu den Einkommensgrenzen geben Ihnen einen kurzen Überblick. Wenn Sie allgemeine Fragen zu Berechnungsgrundlagen und Förderfähigkeit haben, kontaktieren Sie uns unter info@bayernlabo.de. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat auf dem Weg zu Ihrer Eigenheimförderung zur Seite.

Berechnungsbeispiel der Einkommensgrenze zur Eigenheimförderung für eine junge Familie mit zwei Kindern:

Mit einem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen von rund 88.500 Euro hat ein Ehepaar/ eine Lebenspartnerschaft mit zwei Kindern die Chance auf eine Eigenheimförderung der BayernLabo. 

 
 Einkommengrenze* in EURJahresbrutto in EUR
Zweipersonenhaushalt
2x haushaltsangehörige Personen
2x Kinder
34.500
+2 x 8.500
+2 x 2.500
88.500
Jahresbruttoeinkommen

abzüglich Werbungskosten
 88.500

1.230
Jahresbetrag

Pauschalabzug von jeweils 10% für
> Steuern
> Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
> Beiträger zur Altersvorsorge
 87.270


8.727
8.727
8.727
Jahreseinkommen

abzüglich Freibetrag für Ehepaar/ Lebenspartnerschaft
 61.089

5.000
Gesamteinkommen / Einkommensgrenze56.50056.089

Berechnungsbeispiel der Einkommensgrenze zur Eigenheimförderung für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern:

Mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 69.000 Euro hat eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern die Chance auf Eigenheimförderung der BayernLabo.  

 Einkommengrenze* in EURJahresbrutto in EUR
Zweipersonenhaushalt
1x haushaltsangehörige Personen
2x Kinder
34.500
+1 x 8.500
+2 x 2.500
69.000
Jahresbruttoeinkommen

abzüglich Werbungskosten
 69.000

1.230
Jahresbetrag

Pauschalabzug von jeweils 10% für
> Steuern
> Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
> Beiträger zur Altersvorsorge
 67.770


6.777
6.777
6.777
Jahreseinkommen 47.439
Gesamteinkommen / Einkommensgrenze48.00047.439
Link zum Förderlotsen der BayernLabo