Förderwissen: In vier Schritten zum Eigenheim
Sie wollen in Bayern ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder umbauen? Überschreitet Ihr Jahreseinkommen nicht die fördertechnisch definierte Einkommensgrenze? Haben Sie vielleicht sogar schon Ihren Förderantrag gestellt?
Hier finden Sie eine Übersicht über den Ablauf Ihrer Förderung vom Antrag bis zur Rückzahlung und Wissenswertes zur Baufinanzierung und Förderung von Wohneigentum im Rahmen der Eigenwohnraumförderung in Bayern.

Antrag auf Förderung
Der Antrag muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte. Folgende Unterlagen sollten Sie dabeihaben: Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse, Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung.

Bewilligung der Förderung
Die örtlich zuständige Bewilligungsstelle überprüft jeden Förderantrag individuell und entscheidet eigenverantwortlich ob dem Antrag stattgegeben wird. Sobald Ihr Antrag und Ihre vollständigen Unterlagen von der Bewilligungsstelle geprüft wurden und Sie förderfähig sind, leitet sie diese für die bankmäßige Prüfung an uns weiter und informiert Sie darüber. Nach der Bearbeitung und positiven Prüfung erhalten Sie Ihre Darlehenszusage.

Auszahlung der Förderung
Die Darlehen werden in Teilraten an Sie ausbezahlt. Bei Neubauten erfolgt die Auszahlung nach dem Baufortschritt in mindestens vier Raten. Beim Kauf eines gebrauchten Objektes wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt. Genauere Informationen über die Auszahlungsmodalitäten teilen wir Ihnen in der Darlehenszusage mit.

Rückzahlung der Förderung
Ihr Förderdarlehen zahlen Sie in monatlichen Raten zurück.