Energiekredit Kommunal Bayern
Förderkredit zur energetischen Sanierung von Immobilien sowie den Neubau bzw. dem Erwerb von energieeffizienten Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor Vorhabensbeginn (= Abschluss Liefer-/ Leistungs-/Kaufvertrag) erfolgt sein muss!
Stellen Sie Ihren Antrag für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 30.06.2021.
Nicht förderfähig ist seit dem 01.01.2020 die Errichtung oder der Erwerb eines Nichtwohngebäudes mit Öl-Betriebener Heizungsanlage.
Bei ab dem 24.01.2020 neu zugesagten Projekten im Bereich Sanierung und bei Einzelmaßnahmen erhöhen sich die Tilgungszuschüsse.
Auf dem Weg zur Energiewende unterstützt die BayernLabo mit dem Energiekredit Kommunal Bayern die Finanzierung und Förderung von Investitionen in die Optimierung des kommunalen Gebäudebestandes in Bayern. Dabei werden die Zinssätze der KfW-Programme 217 und 218 „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ weiter vergünstigt
Dieses Programm wird aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt gemäß den Anforderungen der geltenden Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) bzw. der KfW-Anlage "Technische Mindesanforderungen" zum Merkblatt für max. die ersten 36 Monate der Projektlaufzeit
- Energetischer Neubau zum KfW-Effizienzgebäude 55
muss dem Standard eines KfW-Effizienzgebäude 55 (gem. gültiger EnEV) entsprechen - Energetische Sanierung bzw. Neubau zum KfW-Effizienzgebäude 70
muss dem Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 70 entsprechen bzw. alle energetischen Maßnahmen müssen zum Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 70 (gem. gültiger EnEV) führen - Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude 100
alle energetischen Maßnahmen müssen zum Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 100 (gem. gültiger EnEV) führen - KfW-Effizienzgebäude Denkmal
(Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz) - Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierungen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen
Einbindung eines Sachverständigen
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparung von Energie und CO2 sind bei Antragstellung von einem Sachverständigen im KfW-Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" (KfW-Formular 600 000 0056) zu quantifizieren und zu bestätigen.
Ein Sachverständiger im Sinne dieses Kreditprogramms ist eine nach § 21 EnEV berechtigte Person für die Ausstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV für Nichtwohngebäude.
Wir empfehlen die Einbindung eines Sachverständigen für Nichtwohngebäude aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude Denkmal sowie bei der Sanierung von Baudenkmalen zu sonstigen KfW-Effizienzgebäuden oder Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen sind ausschließlich die in der Expertenliste für die Bundesprogramme unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Sachverständigen der Kategorie "KfW-Effizienzgebäude Denkmal sowie Baudenkmal und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" zugelassen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
- bayerische kommunale Gebietskörperschaften
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Kommunale Zweckverbände (gegründet auf Basis des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit oder des Zweckverbandsgesetzes), deren Tätigkeitsfelder keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Zweckverbänden,deren Tätigkeitsfelder keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen
- bayerische Schulverbände auf Basis von Art. 9 BaySchFG
Förderkonditionen
Die aktuellen Zinskonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (freibleibend) für das Programm "Energieeffizient Sanieren Kommunen".
Kreditprogramm | Energiekredit Kommunal Bayern |
Antragstellung | Vor Beginn des Vorhabens (analog der Antragstellung bei staatlichen Zuschüssen) |
Kreditlaufzeit | 10 Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre |
Auszahlung | 100 % |
Förderzeitraum | max. 36 Monate ab Antragstellung |
Tilgung | in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November |
Tilgungsfreijahre | bei Laufzeit 10 Jahre: bei Laufzeit 20 Jahre: bei Laufzeit 30 Jahre: |
Zinssatz | Basis ist der Zinssatz des KfW-Programms 217/218 "IKK - Energieeffizent Bauen und Sanieren" |
Zinsbindungsperiode | 10 Jahre |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich, jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November |
Finanzierungsanteil | bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten |
Tilgungszuschuss | Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzgebäude-Niveaus gemäß Zusage bzw. der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses ergibt sich aus einem Prozentsatz des Zusagebetrages und einem Höchstbetrag pro m² Netogrundfläche (berechnet gemäß DIN 277) in folgender Höhe: Sanierung Zusagen bis 24.01.2020 Zusagen ab 24.01.2020 KfW-Effizienzgebäude 70: KfW-Effizienzgebäude 70: KfW-Effizienzgebäude 100: KfW-Effizienzgebäude 100: KfW-Effizienzgebäude Denkmal: KfW-Effizienzgebäude Denkmal: Einzelmaßnahmen: Einzelmaßnahmen*: *die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben Neubau KfW-Effizienzgebäude 55: KfW-Effizienzgebäude 70: |
Aktuelle Zinssätze
Basis ist der Zinssatz im KfW-Programm „IKK - Energieeffizent Bauen und Sanieren“. Der für 10 Jahre festgeschriebene Zinssatz wird durch die BayernLabo weiter verbilligt. Für den Kredit kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende Programmzinssatz zur Anwendung, sofern
- die Abrufvoraussetzungen gegeben sind,
- der Abruf auf dem BayernLabo-Formular „Abruf Energiekredit Kommunal Bayern" per Telefax bis spätestens 12:00 Uhr bei der BayernLabo eingereicht wird; bei späteren Eingängen kommt der am folgenden Frankfurter Bankarbeitstag geltende Programmzinssatz zur Anwendung,
- das Original des Abrufformulars unverzüglich nachgereicht wird.
Die BayernLabo vergünstigt den Zinssatz des KfW-Programms "„IKK - Energieeffizent Bauen und Sanieren" für die erste Zinsbindungsfrist (die ersten 10 Jahre).
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist können neue Konditionen auf Kapitalmarktniveau vereinbart werden.
Die aktuellen Zinskonditionen der BayernLabo (freibleibend)
Den für den jeweiligen Abruftag gültigen Programmzinssatz (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß PAngV) finden Sie täglich ab 10.30 Uhr in der Tabelle.
Für Zusagen, die bis zum 31.03.2020 von der BayernLabo erstellt wurden, gilt für den Abruf
bei Ausweis eines negativen Zinssatzes gemäß Laufzeitvariante in der folgenden Tabelle immer
ein Zinssatz von mindestens 0,00 Prozent p.a.
Bei Ausweis eines positiven Zinssatz ist der dort genannte Zinssatz für den Abruf gültig.
Zinssatz | nom. | eff. | Tilg. in %* | Stand |
---|---|---|---|---|
Energiekredit Kommunal Bayern - Sanierung | ||||
Laufzeit 10 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 2 Jahre | -0,51 | -0,51 | 22.01.2021 | |
Laufzeit 20 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 3 Jahre | -0,40 | -0,40 | 22.01.2021 | |
Laufzeit 30 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 5 Jahre | -0,38 | -0,38 | 22.01.2021 |
Zinssatz | nom. | eff. | Tilg. in %* | Stand |
---|---|---|---|---|
Energiekredit Kommunal Bayern - Neubau und Erwerb | ||||
Laufzeit 10 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 2 Jahre | -0,51 | -0,51 | 22.01.2021 | |
Laufzeit 20 Jahre / tilgungsfrei min.1 max. 3 Jahre | -0,40 | -0,40 | 22.01.2021 | |
Laufzeit 30 Jahre / tilgungsfrei min.1 max. 5 Jahre | -0,38 | -0,38 | 22.01.2021 |
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Der richtige Zeitpunkt
Sie stellen Ihren Antrag vor Vorhabenbeginn, bzw. vor Beauftragung der/des ausführenden Unternehmen/-s.
Mehrjahresvorhaben - erster Antrag im laufenden Jahr, Folgeanträge geplant
Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, muss mit dem ersten Antrag (vor Vorhabenbeginn) für das Gesamtvorhaben eine hinsichtlich der geplanten Maßnahmen und der maximalen Förderhöhe verbindliche Investitionskosten- und Finanzplanung vorgelegt werden. Die rechtzeitige Antragstellung für den künftigen haushaltsjahrbezogenen Finanzierungsbedarf gilt damit auch in den Folgejahren als gewahrt. Der erste Antrag bei der BayernLabo wird in Höhe des Finanzierungsbedarfs für das aktuelle Haushaltsjahr gestellt (vor Beginn des ersten Bauabschnitts).
Der insgesamt beantragte Kreditbedarf kann später nicht erhöht werden. Es sind daher die über den gesamten Vorhabenzeitraum zu erwartenden Mehrkosten (insbesondere zu erwartende Steigerung der Bau- und Finanzierungskosten) zu berücksichtigen. Eine Verschiebung des Finanzierungsbedarfs zwischen den Haushaltsjahren bis zum maximal gewährten Kreditbetrag ist (vor jeder Zusage) jedoch möglich.
Die Mittel für die künftigen Bauabschnitte (Förderzeitraum insgesamt maximal 36 Monate) werden haushaltsjahrbezogen mit separatem Antragsformular und unter Bezugnahme auf die Erstzusage sowie unter Mitteilung des Baufortschritts beantragt. Die Zusage der BayernLabo erfolgt zu den jeweils gültigen Kreditkonditionen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung in den Folgejahren besteht nicht (u.a. Verfügbarkeit Haushaltsmittel, Fortbestehen des mit erster Zusage geförderten Standards etc.).
Bei erster Antragstellung bitte zusätzlich einreichen: eine Kurzbeschreibung des Gesamtvorhabens und eine nach Haushaltsjahren untergliederte Investitionskosten- und Finanzplanung.
Antragstellung
Bitte reichen Sie Ihre Anträge für das laufende Kalenderjahr bis spätestens 30.06.2021 bei der BayernLabo ein. Anträge können vorab per Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich sowie rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet und gesiegelt nachgereicht werden. Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung ein Telefonat mit unseren Kundenbetreuern oder der Kommunal-Hotline 089-2171-22004.
Den Antrag stellen Sie bitte mit dem BayernLabo-Formular "Antrag Energiekredit Kommunal Bayern" sowie den entsprechenden Bestätigungen sowie der Gesamtfinanzierungsübersicht. Ihre Anträge können Sie uns unterschrieben und gesiegelt vorab per Fax übersenden. Die Originale müssen aber unverzüglich nachgereicht werden.
Die BayernLabo
Kommunalkredit Bayern
Brienner Str. 22
80333 München
per Fax an: +49 89 2171-600418
per Mail an: kommunen@bayernlabo.de